Die Bundesregierung hat bis zum 22. Juni 2026 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) insgesamt 373,4 Milliarden Euro an Fördermitteln ausgezahlt. Damit sollen der Neubau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen in Deutschland unterstützt werden.
Fördervolumen seit Programmstart
Seit dem Beginn des Förderprogramms im September 2022 wurden die genannten 373,4 Milliarden Euro in mehreren Tranchen an Antragsteller verteilt. Die Mittel fließen dabei gezielt in Projekte, die eine Reduktion von CO₂‑Emissionen im Wärmesektor ermöglichen.
Anzahl bewilligter Anträge nach Jahr
Bis zum Stichtag wurden insgesamt 3 893 Anträge bewilligt. Die jährliche Verteilung lautet: 2022 wurden 83 Anträge, 2023 832 Anträge, 2024 1 202 Anträge, 2025 958 Anträge und 2026 bis zum 22. Juni bereits 818 Anträge genehmigt.
Verteilung der Fördermittel nach Empfängertyp
Die meisten Förderungen gingen an Unternehmen mit kommunaler Beteiligung (1 623 Anträge) sowie an reine Unternehmen (1 330 Anträge). Kommunale Gebietskörperschaften – also Städte, Gemeinden und Landkreise – erhielten 342 Förderungen. Weitere Empfänger waren Genossenschaften (192 Anträge), kommunale Eigenbetriebe (136 Anträge) und Vereine (25 Anträge).
Beteiligung von Kommunen und Unternehmen
Die Daten zeigen, dass sowohl kommunale Akteure als auch private Unternehmen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Wärmenetzprojekte spielen. Durch die Kombination von kommunaler Beteiligung und privatem Kapital soll eine breite Umsetzung von effizienten und klimafreundlichen Wärmeversorgungen erreicht werden.
Ausblick und weitere Schritte
Die Bundesregierung plant, das Förderprogramm über das aktuelle Jahresende hinaus fortzuführen, um die ambitionierten Klimaziele im Wärmesektor zu unterstützen. Weitere Anträge werden im laufenden Jahr geprüft, wobei ein Schwerpunkt auf Projekten mit hohem Dekarbonisierungspotenzial liegt.
Hintergrund der Anfrage
Die Zahlen stammen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion, die am 15. Juli 2026 veröffentlicht wurde. Die Auskünfte wurden im Rahmen der parlamentarischen Informationspflicht bereitgestellt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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