USA: Bundesgericht erlaubt Handdurchsuchungen von Mobiltelefonen an der Grenze ohne Verdacht
Ein Bundesgericht des vierten US-Berufungsgerichts hat entschieden, dass Handdurchsuchungen von Mobiltelefonen an der Grenze ohne Verdacht zulässig sind. Die Entscheidung betrifft den Fall U.S. v. Belmonte Cardozo, in dem ein Grenzbeamter das Gerät des Reisenden manuell durchsucht hat.
Hintergrund des Falls
Der Reisende Jose Belmonte Cardozo kam aus Bolivien am Washington Dulles International Airport an. Ein Grenzbeamter führte eine manuelle Durchsuchung seines Mobiltelefons durch und entdeckte dort kinderpornografisches Material, das als digitale Schmuggelware eingestuft wurde. Daraufhin wurde der Reisende festgenommen und strafrechtlich verfolgt.
Rechtlicher Rahmen
Nach dem vierten Verfassungszusatz muss jede staatliche Durchsuchung von Personen oder Eigentum grundsätzlich verhältnismäßig sein, was in der Regel einen richterlichen Durchsuchungsbefehl erfordert. Eine Ausnahme besteht für Durchsuchungen an der Grenze, die ohne Verdacht zulässig sind, wenn sie als „routine“ eingestuft werden.
Frühere Entscheidungen
Das Oberste Gericht hat in Riley v. California (2014) entschieden, dass für die Durchsuchung von Mobiltelefonen im Landesinneren in der Regel ein Durchsuchungsbefehl nötig ist. In den Fällen U.S. v. Kolsuz (2018) und U.S. v. Aigbekaen (2019) hat das vierte Berufungsgericht jedoch gefordert, dass forensische Durchsuchungen an der Grenze mindestens einen individuellen Verdacht erfordern.
Entscheidung des Gerichts
Das Gericht hielt die manuelle Durchsuchung im Belmonte‑Cardozo‑Fall für „routine“ und damit verfassungskonform, weil sie im Gegensatz zu forensischen Durchsuchungen von einer Person und nicht von einer Maschine durchgeführt wird, weil der Umfang von der verfügbaren Zeit des Beamten abhängt, weil nur auf leicht zugängliche Daten zugegriffen wird und weil die Ergebnisse nicht dauerhaft archiviert werden. Diese technischen Unterschiede wurden jedoch nicht dahingehend begründet, dass sie einen niedrigeren verfassungsrechtlichen Standard rechtfertigen.
Kritik und Bedenken
Nach Angaben der Electronic Frontier Foundation stellt die Entscheidung ein Problem dar, weil manuelle Durchsuchungen dieselben persönlichen Daten offenbaren können wie forensische Verfahren. Die Organisation argumentiert, dass die Dauer einer Durchsuchung die Privatsphäre nicht mindert und dass moderne Suchfunktionen auf Geräten in wenigen Sekunden umfangreiche Informationen preisgeben können.
Ausblick
Das Gericht ließ offen, dass längere manuelle Durchsuchungen künftig einer höheren Verdachtsanforderung unterliegen könnten. Bis klare Leitlinien geschaffen sind, können Grenzbeamte im Zuständigkeitsbereich des Gerichts jedoch Handdurchsuchungen ohne Verdacht durchführen. Die Electronic Frontier Foundation kündigte an, die Rechtsprechung weiter zu beobachten und gegebenenfalls rechtliche Schritte zu prüfen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Electronic Frontier Foundation, lizenziert unter Creative Commons Attribution 4.0 (CC BY 4.0). Offene journalistische Inhalte.
Ende der Uebertragung