Deutschland: Bundesgesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen diskutiert
Am 25. Juni 2026 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Entlastung der Länder und Kommunen (Länder‑ und Kommunalentlastungsgesetz – LKEG) zur Diskussion gestellt. Der Entwurf sieht vor, bis einschließlich 2029 rund vier Milliarden Euro an Finanzmitteln bereitzustellen, um die Haushalte von Ländern und Kommunen zu stabilisieren.
Finanzielle Kernpunkte
Der Entwurf sieht für finanzstarke Länder von 2026 bis 2029 eine jährliche Kürzung ihrer Umsatzsteuerabschläge um insgesamt 400 Millionen Euro vor. Die dadurch frei werdenden Mittel sollen den finanzschwachen Ländern durch eine gleich hohe Erhöhung ihrer allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen entgegengekommen, ebenfalls 400 Millionen Euro pro Jahr. Zusätzlich sollen von 2026 bis 2029 jährlich 250 Millionen Euro als Sonderbedarfs‑Bundesergänzungszuweisungen an finanzschwache Flächenländer fließen, um übermäßige Kassenkredite der Kommunen auszugleichen. Die Verteilung erfolgt nach den kommunalen Schuldenbeständen zum 31. Dezember 2024.
Ein weiterer Baustein betrifft die Erstattungen für Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR: Der Bundesanteil soll von 50 % auf 60 % steigen, während der Anteil der ostdeutschen Länder von 50 % auf 40 % sinkt.
Kritik des Bundesrates
In seiner Stellungnahme bemängelt der Bundesrat, dass das Gesetz angesichts der hohen kommunalen Verschuldung „zu kurz greift“ und keine spürbare Entlastung der Kommunen bewirkt. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, einen wirksameren Beitrag zum Abbau kommunaler Altschulden zu leisten und weist darauf hin, dass die Ausschlüsse der Stadtstaaten dem föderalen Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen.
Die Bundesregierung weist die Forderungen des Bundesrates zurück und hält die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen für angemessen.
Vorschläge der Fraktion Die Linke
Die Linke hat mehrere Anträge eingebracht. Ein Antrag sieht die Einführung eines „Kommunalen Bedarfsindex“ vor, der künftig für alle Förderprogramme des Bundes verbindlich sein soll. Der Index soll zu gleichen Teilen Finanzkraft, Investitionsrückstand, soziale Belastungen und Armutsindikatoren berücksichtigen, ergänzt durch demografische Entwicklungen und infrastrukturelle Defizite.
Ein weiterer Antrag fordert eine „Altschuldenhilfe für Kommunen und ostdeutsche Wohnungsgesellschaften“. Die Fraktion verlangt eine Grundgesetzänderung, die den Bund verpflichtet, sich hälftig an der Entschuldung hochverschuldeter Kommunen zu beteiligen und die Altschulden von ostdeutschen Wohnungsgesellschaften vollständig zu übernehmen.
Verfahren und nächste Schritte
Nach einer 20‑minütigen Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen. Parallel dazu wurden die Anträge der Linken an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen sowie an den Haushaltsausschuss delegiert. Die jeweiligen Ausschüsse werden nun die Vorlagen prüfen und Empfehlungen für das weitere parlamentarische Vorgehen aussprechen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung