Der Bundesgesundheitsminister hat mitgeteilt, dass eine weitere Anhebung der Personalanhaltswerte in der vollstationären Langzeitpflege derzeit nicht möglich sei und eine bundeseinheitliche Mindestpersonalausstattung zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingeführt werden könne.
Hintergrund der Personalbemessung
Gemäß Sozialgesetzbuch XI prüft das Bundesgesundheitsministerium erstmals 2025 und anschließend alle zwei Jahre die Anpassung der Personalanhaltswerte sowie die Grundlagen für eine mindestens zu vereinbarende Personalausstattung.
Geplante bundeseinheitliche Mindestpersonalausstattung
Während die Mindestpersonalausstattung bislang landesindividuell geregelt ist, soll sie perspektivisch durch eine bundeseinheitliche Regelung ersetzt werden; der aktuelle Bericht des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sieht hierfür jedoch keine ausreichenden personellen Kapazitäten.
Arbeitsmarktengpässe
Der Bericht des GKV‑SV führt aus, dass der Arbeitsmarkt nicht die nötigen Kapazitäten bei Assistenz‑ und Fachkräften in der Pflege bereitstelle. Pflegefachkräfte werden nach der Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit als Engpassberuf eingestuft.
Ausblick auf Ausbildungsinitiativen
Die neu startenden Ausbildungen nach dem Pflegefachassistenzgesetz ab 2027 könnten laut Ministerium dazu beitragen, die größte Lücke im Bereich der Pflegeassistenz zu schließen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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