Der Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sieht für das Haushaltsjahr 2027 Ausgaben in Höhe von 201,46 Milliarden Euro vor, was einem Anteil von 36,27 Prozent am Gesamtbudget des Bundes entspricht. Damit übertrifft der Plan den Vorjahrswert von 197,34 Milliarden Euro um 4,12 Milliarden Euro.
Rentenversicherung und Grundsicherung
Der größte Ausgabenblock entfällt auf die Rentenversicherung sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und beträgt 145,22 Milliarden Euro (2026: 140,01 Milliarden Euro). Die Leistungen an die Rentenversicherung steigen auf 132,04 Milliarden Euro, während die Erstattung von Mehraufwendungen für das Mindestsicherungsniveau mit 1,34 Milliarden Euro neu veranschlagt wird.
Grundsicherung für Arbeitsuchende und weitere Leistungen
Für die Grundsicherung von Arbeitsuchenden sind 50,81 Milliarden Euro vorgesehen, leicht unter dem Vorjahrswert von 51,02 Milliarden Euro. Das Grundsicherungsgeld wird von 28,05 Milliarden Euro auf 27,7 Milliarden Euro reduziert, während die Bundesbeteiligung an Unterkunft und Heizung von 13,00 Milliarden Euro auf 13,15 Milliarden Euro steigt.
Darlehen und Liquiditätshilfen
Das überjährige Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit wird auf 5,2 Milliarden Euro erhöht, verglichen mit 3,97 Milliarden Euro im Jahr 2026. Zusätzlich sieht der Entwurf einen Finanzrahmen von bis zu zwölf Milliarden Euro für unterjährige Liquiditätshilfen vor, falls die Mittel der Agentur nicht ausreichen.
Förderungen und Sondervermögen
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung wird von 450 Millionen Euro auf 400 Millionen Euro gekürzt. Für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen sind 344,16 Millionen Euro vorgesehen, gegenüber 323,82 Millionen Euro im Vorjahr. Im Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ stehen dem Ministerium 169,7 Millionen Euro zur Verfügung, mehr als doppelt so viel wie 2026.
Zusammenfassung
Insgesamt spiegelt der Haushaltsentwurf für das Ministerium einen leicht steigenden Finanzbedarf wider, wobei die größten Zuwächse bei den Rentenleistungen und den Liquiditätshilfen für die Bundesagentur für Arbeit liegen. Die geplanten Kürzungen betreffen vor allem die Sprachförderung und das Grundsicherungsgeld.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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