Der Bundeshaushalt für das Jahr 2027 sieht im Kernhaushalt Ausgaben von 555,4 Milliarden Euro vor, was einer Erhöhung von 30,9 Milliarden Euro beziehungsweise 5,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Gesamtausgaben umfassen sowohl laufende Kosten als auch geplante Investitionen.
Gesamtausgaben und Finanzierung
Im Kernhaushalt sind für Investitionen 56,3 Milliarden Euro vorgesehen; bereinigt um finanzielle Transaktionen beträgt das Investitionsvolumen 50 Milliarden Euro, verglichen mit 47,9 Milliarden Euro im Jahr 2026. Die Zinsausgaben steigen deutlich auf rund 41,9 Milliarden Euro, was einem Anstieg von etwa 11,6 Milliarden Euro gegenüber dem laufenden Jahr entspricht.
Einzelpläne der Ministerien
Der Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhält das größte Ausgabevolumen mit rund 201,5 Milliarden Euro, etwa 4,1 Milliarden Euro mehr als 2026. Der Verteidigungsetat soll von 82,7 Milliarden Euro auf 109,8 Milliarden Euro ansteigen, während für den Verkehrsetat 26,4 Milliarden Euro im Vergleich zu 27,9 Milliarden Euro im Vorjahr geplant sind.
Steuereinnahmen und Kreditaufnahme
Die Bundesregierung rechnet für 2027 mit Steuereinnahmen von 394,7 Milliarden Euro, das entspricht einem Plus von 7,5 Milliarden Euro gegenüber 2026. Die Nettokreditaufnahme des Kernhaushalts soll um 20,7 Milliarden Euro auf 118,7 Milliarden Euro steigen. Davon entfallen 33,4 Milliarden Euro auf die nach der regulären Schuldenregel zulässige Kreditaufnahme, die laut Angaben der Bundesregierung vollständig ausgeschöpft werden soll.
Sondervermögen und weitere Finanzpläne
Zusätzlich werden 85,4 Milliarden Euro über die grundgesetzliche Bereichsausnahme aufgenommen, insbesondere für verteidigungs- und sicherheitspolitische Ausgaben. Teil des Entwurfs sind Wirtschaftspläne für das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie für das Sondervermögen Bundeswehr, die vollständig kreditfinanziert werden. Der Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds ist ebenfalls enthalten.
Ausblick
Der vorliegende Haushaltsentwurf legt den finanziellen Rahmen für zentrale Politikbereiche fest und bildet die Basis für die parlamentarische Beratung im kommenden Gesetzgebungszyklus.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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