Deutschland: Bundeshaushalt 2027 – Entwurf des Ministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Gesamtbudget
Das Parlament debattierte am 10. September 2026 den Etatentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Der Einzelplan 25 des Bundeshaushalts 2027 sieht Gesamtausgaben von 7,5 Milliarden Euro vor, im Vergleich zu 7,7 Milliarden Euro im Vorjahr.
Sozialer Wohnungsbau
Für den sozialen Wohnungsbau sind 6,2 Milliarden Euro eingeplant, davon 3,3 Milliarden Euro im Haushaltstitel für 2027 – deutlich mehr als die 2,6 Milliarden Euro für 2026. Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf 4,8 Milliarden Euro bis 2031.
Wohngeld
Der Beitrag des Bundes zur paritätischen Finanzierung des Wohngeldes beträgt rund 1,8 Milliarden Euro, gegenüber 2,4 Milliarden Euro im Vorjahr. Das Wohngeld soll einkommensschwächere Haushalte oberhalb der Grundsicherung unterstützen.
Weitere Förderprogramme
Für das inzwischen beendete Baukindergeld sind 730 Millionen Euro vorgesehen, während die Wohnungsbauprämie 210 Millionen Euro erhält, fast identisch mit den 220 Millionen Euro im Vorjahr.
Städtebauförderung
Das Kapitel „Stadtentwicklung und Raumordnung“ umfasst 605,6 Millionen Euro, mehr als 300 Millionen Euro weniger als 2026. Davon stehen 476 Millionen Euro für die Städtebauförderung bereit. Zusätzlich sind 337 Millionen Euro für Baumaßnahmen in Berlin und Bonn vorgesehen, darunter 167,5 Millionen Euro für das Parlamentsviertel.
Klimaschutz und Sanierung
Im Klima‑ und Transformationsfonds sind 24,2 Millionen Euro für energetische Stadtsanierung, 207,9 Millionen Euro für die Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel und 215,1 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in Sport, Jugend und Kultur eingeplant.
Investitionen in Wohnungsbau
Im Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ werden 636,7 Millionen Euro für Investitionen in den Wohnungsbau bereitgestellt, gegenüber 531,8 Millionen Euro im Vorjahr.
Weiteres Verfahren
Nach Abschluss der Beratungen bis zum 11. September 2026 soll der Einzelplan 25 an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung