Im Entwurf des Bundeshaushalts 2027 sieht das Bundesministerium der Verteidigung für das kommende Haushaltsjahr Ausgaben in Höhe von 139,6 Milliarden Euro vor, womit ein neuer Höchststand seit Ende des Kalten Krieges erreicht werden soll.
Gesamtvolumen und Aufteilung
Der geplante Betrag setzt sich aus 109,7 Milliarden Euro regulärem Wehretat (Einzelplan 14) und weiteren 29,9 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Bundeswehr zusammen. Im laufenden Jahr 2026 wurden bereits 82,7 Milliarden Euro im regulären Wehretat sowie 25,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen bereitgestellt.
Damit würde das Verteidigungsbudget im Vergleich zum Vorjahr um 31,4 Milliarden Euro wachsen. Die zusätzlichen Mittel sollen nach Abschluss der Beratungen bis zum 11. September 2026 an den Haushaltsausschuss des Bundestags überwiesen werden.
Finanzierungsgrundlage
Die Finanzierung beruht auf dem im Jahr 2022 vom Bundestag beschlossenen Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro sowie einer Grundgesetzänderung, die die Verteidigungsausgaben von den Beschränkungen der Schuldenbremse befreit.
Schwerpunkte der Mittelverwendung
Der größte Teil der Mittel ist für die militärische Beschaffung vorgesehen, die ein Volumen von über 60 Milliarden Euro erreichen soll. Davon entfallen 30,3 Milliarden Euro aus dem Einzelplan 14 und weitere 29,9 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen.
Für das laufende Jahr 2026 plant die Bundesregierung Ausgaben von insgesamt 45 Milliarden Euro für militärische Beschaffungen. Zusätzlich sind 8,6 Milliarden Euro für den Erhalt des vorhandenen Materials und 2,9 Milliarden Euro für Wehrforschung, -entwicklung und -erprobung vorgesehen.
Personalkosten und Infrastruktur
Personalausgaben für Soldaten und Zivilangestellte sollen 26,7 Milliarden Euro betragen, was einem Anstieg von rund 2 Milliarden Euro gegenüber 2026 entspricht. Die Unterbringung, der Betrieb und der Erhalt von Kasernen und Anlagen werden mit 19,3 Milliarden Euro veranschlagt, deutlich mehr als die 11,5 Milliarden Euro im laufenden Jahr.
Parlamentarische Verfahrensschritte
Der Haushaltsentwurf wird im Bundestag im September diskutiert, bevor er dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt wird.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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