Deutschland: Bundesinnenministerium meldet 179 Aufnahmen von Ausländern seit März 2025
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mitgeteilt, dass seit dem 25. März 2025 insgesamt 179 Aufnahmen von Ausländern zur Wahrung politischer Interessen Deutschlands erklärt wurden. Die Meldung beruht auf dem Stand vom 8. April 2026 und bezieht sich auf die Anwendung von § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes.
Rechtlicher Rahmen
§ 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes erlaubt dem Bundesinnenministerium, in besonderen Fällen Aufnahmen von Ausländern zu veranlassen, wenn diese zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik erforderlich sind. Die Vorschrift wird in der Regel nur bei sicherheitsrelevanten oder außenpolitischen Kontexten angewendet.
Hintergrund der Anfrage
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte im Rahmen einer Kleinen Anfrage (21/4636) nach Informationen über die konkrete Anwendung der genannten Rechtsgrundlage. Das Ministerium beantwortete die Anfrage mit dem Schreiben 21/5290 und legte die bisherige Zahl der Aufnahmen offen.
Ergebnisse und Zahlen
Seit dem 25. März 2025 wurden demnach 179 Aufnahmen erklärt. Die Meldung enthält keine Aufschlüsselung nach Herkunftsländern oder konkreten Einsatzbereichen, sondern gibt lediglich die Gesamtsumme an.
Stellungnahme der Fraktion
Ein Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonte, dass die Offenlegung ein wichtiger Schritt zur Transparenz sei. Er forderte zudem eine regelmäßige Berichterstattung, um die Öffentlichkeit über die Nutzung der Befugnisse zu informieren.
Ausblick
Das Bundesinnenministerium kündigte an, die Zahlen künftig in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren und im Rahmen seiner Berichtspflichten an den Bundestag zu übermitteln. Beobachter erwarten, dass die Zahlen in zukünftigen Sitzungen des Innenausschusses weiter diskutiert werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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