Rechtlicher Rahmen
Nach dem Stiftungsfinanzierungsgesetz müssen Fördermittelanträge politischer Stiftungen durch Erkundigungen bei den Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern ergänzt werden. Diese Vorgabe gilt für sämtliche Stiftungen, unabhängig von ihrer parteipolitischen Ausrichtung.
Verfahren und Beteiligte
Das Bundesinnenministerium beauftragte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), zu den Aktivitäten der DES‑Stiftung Auskünfte zu erteilen. Die entsprechenden BfV‑Berichte lagen dem Ministerium vor und wurden in die Gesamtschau der Fördermittelprüfung einbezogen.
Antwort auf Kleine Anfrage
Die Bundesregierung beantwortete am 21. Juli 2026 die Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion (21/6947) mit dem Hinweis, dass die BfV‑Berichte bereits im Prüfungsprozess berücksichtigt wurden. Die Antwort wurde unter dem Aktenzeichen 21/7229 veröffentlicht.
Standardverfahren für alle Stiftungen
Die Behörde betonte, dass die Vorgehensweise bei der DES‑Stiftung identisch zu der bei anderen politischen Stiftungen sei. Die Erkundigungen bei Verfassungsschutzbehörden stellen einen regulären Bestandteil der Fördermittelprüfung dar.
Ausblick
Weitere Entscheidungen über die Vergabe von Fördermitteln an die DES‑Stiftung werden nach Abschluss der Gesamtauswertung getroffen. Das Ministerium wird die Ergebnisse der BfV‑Berichte weiterhin in die Bewertung einfließen lassen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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