Deutschland: Bundesinnenministerium prüft Fortführung unabhängiger Asylberatung
Der Deutsche Bundestag hat am 29. April 2026 eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhalten, in der nach künftigen Plänen zur unabhängigen, individuellen Asylverfahrensberatung gefragt wird. Die Anfrage zielt darauf ab, zu klären, ob die Bundesregierung beabsichtigt, die Beratung abzuschaffen oder anzupassen, und in welcher Form mögliche Änderungen umgesetzt werden könnten.
Hintergrund der Anfrage
Seit mehreren Jahren unterstützt das Bundesinnenministerium die unabhängige Beratung von Asylsuchenden durch Projektträger. Diese Beratung gilt als ergänzendes Angebot zu den behördlichen Verfahren und soll die rechtliche Orientierung der Betroffenen verbessern.
Kernfragen der Fraktion
Die Fraktion fordert konkrete Auskünfte darüber, ob das Ministerium bestätigen kann, dass den Projektträgern mitgeteilt wurde, die Finanzierung der unabhängigen Beratung ab dem Jahr 2027 nicht mehr fortzusetzen. Zusätzlich wird erfragt, welche alternativen Konzepte gegebenenfalls vorgesehen sind.
Mögliche Auswirkungen
Ein Wegfall der finanziellen Unterstützung könnte die Verfügbarkeit der Beratung für Asylsuchende einschränken und damit die Qualität der Verfahrensbegleitung beeinträchtigen. Experten betonen, dass eine kontinuierliche Beratung zur Wahrung der Verfahrensrechte beiträgt.
Weiteres Vorgehen
Das Bundesinnenministerium ist verpflichtet, innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist auf die Kleine Anfrage zu antworten. Die erhaltenen Informationen werden anschließend im Parlament diskutiert und können zu einer Anpassung der Förderpolitik führen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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