Deutschland: Bundesinnenministerium prĂĽft Kauf von Datenanalyse-Software
Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage erklärt, dass das Bundesinnenministerium den Erwerb von Produkten zur automatisierten Datenanalyse derzeit prüft. Dabei wird betont, dass sowohl bestehende Systeme als auch marktverfügbare Lösungen berücksichtigt werden können.
Hintergrund des Programms P20
Im Rahmen des Bund‑Länder‑Programms P20 wurde zu Jahresbeginn beschlossen, die Fähigkeiten zur Auswertung und Analyse von Daten modular und hybrid auszubauen. Ziel sei es, ein flexibles Kompetenzspektrum zu schaffen, das sowohl Eigenentwicklungen als auch externe Produkte einbezieht.
Modularer Ansatz und Marktprodukte
Die Bundesregierung beschreibt, dass die benötigten Fähigkeiten künftig über eine Kombination einzelner Module bereitgestellt werden sollen. Diese Module können neben bereits vorhandenen Produkten und Eigenentwicklungen auch käuflich erwerbbare Software umfassen.
Frage nach Palantir
Auf die Frage, ob zukünftige Käufe von Produkten der US‑Firma Palantir ausgeschlossen werden, antwortet das Ministerium, dass keine generelle Ablehnung vorliege. Stattdessen werde jede Anschaffung anhand von Kriterien wie Sicherheit, Vergabe und Datenschutz bewertet.
Digitale Souveränität und Kriterien
Ein zentrales Ziel der Beschaffungsstrategie sei die Gewährleistung der digitalen Souveränität Deutschlands und Europas. Datenhoheit und Transparenz sollen bei jeder IT‑Lösung sichergestellt werden, wobei die Entscheidung im Einzelfall nach festgelegten Vorgaben getroffen werde.
Aktueller PrĂĽfungsstand
Die weitere Ausgestaltung befinde sich noch im fachlichen Prüfprozess. Abschließende Produktbewertungen, die für eine Beschaffung notwendig wären, liegen derzeit nicht vor. Der Einsatz jeder Technologie solle nach den geltenden Sicherheits‑, Vergabe‑ und Datenschutzvorgaben erfolgen.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, den Prüfungsprozess zeitnah abzuschließen und anschließend konkrete Entscheidungen über mögliche Anschaffungen zu treffen. Dabei soll die Balance zwischen Effizienz im Sicherheitsbereich und Wahrung der digitalen Unabhängigkeit gewahrt bleiben.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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