Deutschland: Bundesinnenministerium reduziert Budget für unabhängige Asylberatung
Haushaltsentwurf 2027 senkt Mittel
Der Bundesinnenminister hat im Rahmen des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2027 nur fünf Millionen Euro für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung vorgesehen. Damit sinkt die finanzielle Ausstattung gegenüber dem Vorjahr von 24,5 Millionen Euro erheblich.
Anfrage der Fraktion Die Linke
Die Fraktion Die Linke stellte am 21. September 2026 eine Kleine Anfrage (Dokument 21/8029) an das Bundesinnenministerium. In der Anfrage wird nach den Gründen für die deutliche Kürzung und nach den erwarteten Auswirkungen auf die Beratung von Asylsuchenden gefragt.
Begründung des Ministeriums
Das Bundesinnenministerium begründete den Entwurf mit einer Gesamtreform des Haushalts, bei der Mittel für verschiedene Sicherheitsaufgaben neu verteilt werden sollen. Eine detaillierte Erläuterung der konkreten Priorisierung wurde in der Anfrage noch nicht veröffentlicht.
Reaktion der Fraktion
Ein Sprecher der Fraktion Die Linke betonte, dass die unabhängige Asylverfahrensberatung ein wichtiges Instrument für die Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten sei. Er forderte eine transparente Darlegung der Kalkulation und eine mögliche Rückkehr zu den vorherigen Finanzierungsniveaus.
Auswirkungen auf die Beratungspraxis
Unabhängige Beratungsstellen könnten infolge der Mittelkürzung ihre personellen und materiellen Ressourcen einschränken. Experten warnen, dass eine reduzierte Beratung die Verfahrensdauer für Asylsuchende verlängern könnte, ohne jedoch eine offizielle Bewertung des Ministeriums zu zitieren.
Weiteres Verfahren
Das Parlament wird die Anfrage im nächsten Beratungstermin prüfen. Der Minister wird voraussichtlich schriftlich auf die Fragen der Fraktion antworten und dabei die finanzielle Planung für das kommende Haushaltsjahr erläutern.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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