Deutschland: Bundeskabinett beschließt Infrastruktur-Zukunftsgesetz
Gesetzesbeschluss und Kernziel
Das Bundeskabinett hat das Infrastruktur-Zukunftsgesetz verabschiedet. Ziel ist die Verkürzung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Straßen, Brücken, Schienen und Wasserwege, um die angekündigten Investitionen schneller wirksam werden zu lassen.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Bis 2029 sollen etwa 169 Milliarden Euro in die Sanierung von maroden Straßen, überlasteten Schienen, beschädigten Brücken und sanierungsbedürftigen Wasserstraßen fließen. Zusätzlich wird ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro bereitgestellt, das neben Verkehrsprojekten auch in moderne Schulen, Kitas, Forschung und Digitalisierung investiert werden soll.
Verfahrensänderungen
Der Gesetzentwurf enthält eine neue Stichtagsregelung, die den Zeitraum für die Berücksichtigung von Änderungen klar begrenzt. Außerdem wird eine Ersatzgeldzahlung anstelle von Ausgleichsmaßnahmen für Energieinfrastrukturvorhaben ermöglicht und das überragende öffentliche Interesse auf systemkritische Schifffahrtsanlagen sowie Hochwasser- und Küstenschutz ausgeweitet.
Priorisierung von Bauvorhaben
Neubauten von Autobahnen, Schienenstrecken, der Ersatz maroder Brücken, der Ausbau von LKW-Parkplätzen und wichtige Sanierungen von Wasserstraßen werden künftig im Genehmigungsverfahren bevorzugt behandelt. Gleiches gilt für Straßen, die im Bundesverkehrswegeplan als künftig bedarfsgerecht eingestuft sind, sofern sie militärische Relevanz besitzen.
Digitalisierung der Verfahren
Planfeststellungsverfahren sollen künftig vollständig digital nach dem Prinzip „digital only“ durchgeführt werden, einschließlich der Bürgerbeteiligung. Für Bürger ohne Internetzugang ist eine Ausnahmeregel vorgesehen.
Umwelt- und Naturschutzaspekte
Der Entwurf bewahrt konkrete Umweltstandards und ermöglicht bei unvermeidbaren Eingriffen in Natur und Landschaft Ausgleich, Ersatz und Ersatzgeldzahlung gleichrangig. Diese Regelungen gelten für Verkehrs‑, Militär‑, Telekommunikations‑ und klimaneutrale Sondervermögensvorhaben.
Stellungnahme des Bundesverkehrsministers
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder erklärte, das Gesetz gebe Behörden und Unternehmen endlich Tempo, Klarheit und Verlässlichkeit, damit Sanierungen und Ausbauten dort ankommen, wo sie gebraucht werden: auf unseren Straßen, Brücken, Schienen und Wasserwegen.
Parlamentarischer Ablauf
Der Bundestag hat dem Gesetz mit Änderungen zugestimmt. Der Bundesrat soll am 10. Juli über das Gesetz beraten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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