Deutschland: Bundeskabinett beschließt neues Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Bundeskabinett hat am 13. Mai das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Das Gesetz soll Gebäude klimafreundlicher heizen und gleichzeitig Eigentümern die freie Wahl der Heiztechnik ermöglichen.
Ersetzung des alten Gebäudeenergiegesetzes
Der Gesetzentwurf ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und setzt ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag steht noch aus, während das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag gegen die geplante Verabschiedung zurückwies.
Neue Förderbedingungen der BEG
Die Bundesregierung führt die Heizungs‑ und Gebäudeförderung (BEG) unter den Bedingungen des neuen Gesetzes fort. Ab dem 21. Juli 2026 gelten gestaffelte Einkommensboni: 40 % für Haushalte mit Einkommen unter 30 000 Euro, 30 % bis 40 000 Euro und 10 % bis 50 000 Euro. Zusätzlich wird ein Kinderzuschlag eingeführt, der das zu berücksichtigende Einkommen um 10 000 Euro reduziert. Der maximale Förderdeckel sinkt von 30 000 Euro auf 28 000 Euro und wird halbjährlich um 750 Euro reduziert. Der Klimageschwindigkeitsbonus für frühzeitigen Heizungsaustausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise gesenkt.
Technologieoffene Modernisierung
Das Gesetz lässt Eigentümer zwischen Wärmepumpen, Fernwärme, hybriden Systemen, Biomasse, Gas‑ und Ölheizungen wählen. Die bisherige Vorgabe von mindestens 65 % erneuerbaren Energien bei Neu‑ und Bestandsbauten entfällt. Bundesbauminister Verena Hubertz erklärte, dass Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch unwirtschaftliche Heizungen geschützt werden sollen.
Klimaziele und Emissionsreduktion
Ab 2029 soll eine moderate Grüngas‑ bzw. Grünölquote sowie die Bio‑Treppe zur Reduktion der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor beitragen. Bundeswirtschaftsminister Katherina Reiche betonte, dass das neue Gesetz mehr Pragmatismus und Planungssicherheit bringe und damit den Klimaschutz alltagstauglich mache.
Umsetzung europäischer Vorgaben
Die Bundesregierung wird das Gesetz bis 2030 im Hinblick auf die Klimaschutzziele des Gebäudesektors evaluieren und dabei Vorgaben der EU‑Gebäuderichtlinie 2024/1275 in nationales Recht umsetzen.
Information und Antragstellung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt während der technischen Umstellungsphase vom 9. bis 20. Juli alle Informationen zur Antragstellung bereit.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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