Zielsetzung der Novelle
Die Bundesregierung hat heute den Entwurf zur 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossen. Der Gesetzentwurf soll die wirtschaftlichen Handlungsoptionen von Presse, Verlagen und Rundfunk im digitalen Strukturwandel stärken. Damit soll ein zentrales medienpolitisches Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt werden.
Erleichterungen bei Sanierungsfusionen
Die neuen Regelungen enthalten Erleichterungen bei Sanierungsfusionen im Pressebereich. Unternehmen, die sich in einer finanziellen Schieflage befinden, erhalten künftig vereinfachte Voraussetzungen, um durch Zusammenschlüsse ihre Marktposition zu sichern.
Kooperationsmöglichkeiten im Rundfunk
Weiterhin werden rechtssichere Kooperationsmöglichkeiten im Rundfunk geschaffen. Durch klar definierte Rahmenbedingungen können Sender künftig leichter zusammenarbeiten, um Programme zu produzieren und zu verbreiten.
Stellungnahme des Ministers
Staatsminister Wolfram Weimer betonte: „Mit den medienpolitischen Anpassungen der Gesetzesnovelle verschaffen wir Medienunternehmen deutlich mehr Spielraum zur wirtschaftlichen Stabilisierung. Angesichts des immer schärferen Wettbewerbsdrucks wird es ihnen unterhalb einer bestimmten Größe nun leichter möglich sein, notwendige Maßnahmen zu ergreifen.“
Politischer Rahmen
Die Entscheidung des Bundeskabinetts folgt dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel, die Medienlandschaft zu stärken. Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Gesetzentwurf erarbeitet und dabei die Interessen der Branche berücksichtigt.
Ausblick
Nach Angaben des Ministeriums sollen die Regelungen dazu beitragen, die Stabilität von Medienunternehmen zu erhöhen und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Beobachter rechnen mit einer verbesserten Anpassungsfähigkeit der Branche an digitale Transformationsprozesse.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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