Gesetzesverabschiedung
Das Bundeskabinett hat das Sportfördergesetz verabschiedet, das am 10. Juli 2026 vom Bundestag mit kleinen Änderungen angenommen wurde; die Beratung im Bundesrat steht noch aus. Ziel ist die Schaffung klarer Förderbedingungen für den deutschen Spitzensport und die Etablierung einer zentralen Förderagentur, die ab 2027 in Leipzig tätig wird.
Ziele und Rahmenbedingungen
Das Gesetz folgt der im Koalitionsvertrag vereinbarten Neuausrichtung des Spitzensports. Es soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit erhöhen, die Bürokratie reduzieren und die Förderung von leistungsstarken Athleten transparenter und digitaler gestalten.
Einrichtung der Spitzensportagentur
Eine unabhängige Spitzensportagentur wird als zentrale Anlaufstelle für die Sportförderung eingerichtet. Sie hat ihren Sitz in Leipzig und wird von einem Stiftungsrat mit zehn Mitgliedern aus Sport und Politik sowie einem Vorstand aus zwei gleichberechtigten Mitgliedern geleitet.
Aufgaben der Agentur
Zu den Kernaufgaben der Agentur gehören die Unterstützung olympischer und paralympischer Verbände, die Förderung nicht‑olympischer Verbände, die individuelle Förderung von Athleten mit hohem Erfolgspotenzial, die Finanzierung wissenschaftlicher Leistungssteigerungsmaßnahmen, die Betreuung von Olympia‑ und Bundesstützpunkten sowie die Festlegung von Bundeskaderzahlen und sportartübergreifenden Kaderkriterien.
Auswirkungen fĂĽr Athleten
Athleten erhalten künftig ein individuelles Budget, das berufliche und persönliche Entwicklung unterstützt. Der Sportfachbeirat berät direkt über die Bedürfnisse der Athleten, und das Gesetz verankert erstmals die Ablehnung jeglicher Form von interpersonaler Gewalt als Fördervoraussetzung.
Verwaltungsvereinfachung
Durch die Zentralisierung der Förderprozesse bei der Spitzensportagentur wird die Verwaltung reduziert und sportfachliche Expertise gestärkt. Die Abläufe sollen schneller, einfacher und stärker digitalisiert werden.
Förderung aller Sportarten
Eine komplette Einstellung der Bundesförderung für weniger erfolgreiche Disziplinen ist ausgeschlossen; die Verbände behalten die Möglichkeit, Nachwuchstalente zu fördern.
Parlamentarische Änderungen
Im parlamentarischen Verfahren wurde der Stiftungsrat auf zehn Mitglieder erweitert, wobei der Deutsche Olympische Sportbund vier Sitze, darunter einen Athletenvertreter, erhält, um die Mitbestimmung von Sportlern zu stärken.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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