Deutschland: Bund führt zentrales Pass‑ und Ausweisregister ein
Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für ein zentrales Pass‑ und Ausweisregister beschlossen, das künftig von der Bundesdruckerei geführt wird. Damit soll die bisherige Registerführung bei mehr als 6.000 kommunalen Pass‑ und Ausweisbehörden sowie den Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts entfallen.
Zentrale Zuständigkeit
Die Bundesdruckerei übernimmt die Belieferung und Verwaltung des Registers, weil dort bereits die Aufträge für die Pass‑ und Ausweisbehörden bearbeitet werden. Durch die zentrale Führung soll ein einheitlicher Datenbestand geschaffen werden.
Inhalt des Registers
Im Register werden alle ausgegebenen und noch gültigen Reisepässe, Personalausweise sowie eID‑Karten erfasst, einschließlich vorläufiger und Ersatzdokumente mit maximal einem Jahr Gültigkeit. Der biometrische Fingerabdruck bleibt, wie bislang, ausschließlich auf dem Chip des jeweiligen Dokuments gespeichert und wird nicht zentral abgelegt.
Digitales Antragsverfahren
Ein neues Online‑Portal ergänzt das Register und ermöglicht Bürgern, Anträge für neue Pässe und Ausweise digital zu stellen. Ein persönlicher Behördengang ist künftig nur noch für die Abgabe biometrischer Daten wie Lichtbilder oder Fingerabdrücke nötig.
Erwartete Effekte
Die Bundesregierung sieht in dem Vorhaben eine deutliche Entlastung der Bürger und eine Modernisierung des Pass‑ und Ausweisrechts. Durch die zentrale Datenbasis sollen Bearbeitungszeiten verkürzt und Verwaltungsaufwand reduziert werden.
Rechtlicher Rahmen und Zeitplan
Auf Basis der beschlossenen Eckpunkte wird bis zum Jahresende ein Gesetzentwurf eingebracht, der die rechtlichen Grundlagen fĂĽr das Zentralregister schafft.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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