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Bundeskabinett beschließt Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz – erweiterte Befugnisse und neue Struktur für den Zoll
AI GENERATED 12.08.2026 16:20 Sicherheit, Verteidigung und Ordnung

Bundeskabinett beschließt Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz – erweiterte Befugnisse und neue Struktur für den Zoll

Erweiterte Befugnisse des Zolls Das Bundeskabinett hat das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz beschlossen. Das Gesetz erweitert die Befugnisse des Zolls, sodass er künftig Vermögensgegenstände leichter beschlagnahmen kann, wenn begründete Zweifel an…

Erweiterte Befugnisse des Zolls

Das Bundeskabinett hat das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz beschlossen. Das Gesetz erweitert die Befugnisse des Zolls, sodass er künftig Vermögensgegenstände leichter beschlagnahmen kann, wenn begründete Zweifel an deren rechtmäßiger Herkunft bestehen. Zusätzlich erhält der Zoll die Möglichkeit, grenzüberschreitende digitale Überweisungswege und Kryptowerte stärker zu kontrollieren.

Technologische Unterstützung

Die Generalzolldirektion darf moderne Technologien wie künstliche Intelligenz zum Abgleich biometrischer Daten oder den Einsatz von Drohnen nutzen. Der Datenaustausch zwischen Bund und Ländern soll ausgebaut werden, und die Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zoll wird gestärkt, um internationale Geldwäsche effektiver zu bekämpfen.

Umstrukturierung der Generalzolldirektion

Zur Beschleunigung des Informationsflusses wird die Generalzolldirektion künftig in zwei Fachstränge gegliedert: „Zölle und Steuern“ sowie „Sicherheit und Vollzug“. Das Zollkriminalamt und die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung werden in die Direktion integriert, während regionale Hauptzollämter und Zollfahndungsämter zu Zolldirektionen zusammengeführt werden.

Integration weiterer Behörden

Die Neustrukturierung zielt darauf ab, Doppelstrukturen abzubauen und Entscheidungswege zu verkürzen. Durch die Zusammenführung von Aufgaben aus verschiedenen Behörden soll der Zoll insgesamt schlagkräftiger und effizienter im Kampf gegen organisierte Kriminalität werden.

Ziele des Gesetzes

Das Gesetz ist Teil des von den Bundesministerien für Finanzen, Inneres und Justiz erarbeiteten Aktionsplans gegen organisierte Kriminalität, der im Februar 2026 beschlossen wurde. Es soll die Bekämpfung von Finanzkriminalität, Geldwäsche, Drogenhandel und Clanstrukturen stärken und gleichzeitig ehrlichen Bürgern und Unternehmen Entlastungen bringen.

Stellungnahme des Bundesfinanzministers

Bundesfinanzminister Klingbeil betonte, das Gesetz sende ein klares Signal an Kriminelle und entlaste ehrliche Bürger sowie Unternehmen. Er erklärte, dies sei ein wichtiger Beitrag zur Gerechtigkeit im Land.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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