Der Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 einen Gesetzentwurf zur Modernisierung von Gebäuden vorgestellt, der den Wechsel zu klimafreundlichen Heizsystemen fördern soll. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betont die Bundesregierung, dass eine belastbare Bewertung der Klimawirkung erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens möglich sei.
Hintergrund des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Einsatz von emissionsarmen Heiztechnologien zu beschleunigen und gleichzeitig finanzielle Anreize für die Nutzung erneuerbarer Brennstoffe zu schaffen. Damit soll ein Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor geleistet werden.
Klimawirkung und geplante Anreize
Laut der Regierungsantwort werden ab dem Jahr 2028 moderate Quoten für Grüngas und Grünheizöl eingeführt, um den Hochlauf von Biomethan, Biopropan, Bioöl und Wasserstoff zu unterstützen. Durch diese Maßnahmen sollen zusätzliche Anreize für die Verwendung klimafreundlicher Brennstoffe geschaffen werden.
Zeitplan und nächste Schritte
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant, im Verlauf der kommenden Wochen Eckpunkte zu den Förderinstrumenten zu veröffentlichen. Der Gesetzentwurf befindet sich jedoch noch im parlamentarischen Verfahren, sodass weitere Abstimmungen und Beratungen folgen.
Reaktion der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die Fraktion hat die Antwort der Bundesregierung als Grundlage für ihre weitere parlamentarische Arbeit genutzt. In ihrer Anfrage forderte sie unter anderem detaillierte Informationen zur erwarteten Klimawirkung und zu den geplanten Förderquoten.
Ausblick
Nach Angaben des Ministeriums soll das Gesetz langfristig zur Senkung des Ausstoßes von Treibhausgasen im Gebäudesektor beitragen. Die endgültige Bewertung der Klimawirkung wird jedoch erst nach Verabschiedung und Umsetzung des Gesetzes möglich sein.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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