Der Bundeskabinett hat am 24. Juni 2026 die Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) verabschiedet und damit die Umsetzung der EU‑Energieeffizienzrichtlinie vollständig umgesetzt. Der Gesetzentwurf befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren.
Fehlendes Reduktionsziel
Im Gesetzentwurf fehlt die in der EU‑Richtlinie vorgesehene Vorgabe, den Energieverbrauch bis 2045 um 45 Prozent zu senken. Die Bundesregierung betont, dass weder das EnEfG noch die EU‑Richtlinie 2023/1791 konkrete Einsparvorgaben für die Industrie in Deutschland enthalten.
Hintergrund der Zielsetzung
Die ursprüngliche Zielvorgabe war Teil der EU‑Richtlinie, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden sollte. Die aktuelle Bundesregierung hat jedoch entschieden, das Ziel nicht in das nationale Gesetz aufzunehmen.
Potentiale für Energieeinsparungen
Laut aktuellen Erkenntnissen des Umweltbundesamtes und der Hochschule Niederrhein liegen die größten wirtschaftlichen Einsparpotentiale in Temperaturbereichen bis 200 Grad. Besonders betroffen seien die Lebensmittel‑ und Getränkeindustrie, die Niedertemperatur‑Chemieindustrie sowie die Papier‑ und Zellstoffindustrie.
Branchenbezogene Auswirkungen
Durch gezielte Effizienzmaßnahmen in den genannten Sektoren könnten erhebliche Kosteneinsparungen erzielt werden, ohne dass ein verbindliches Reduktionsziel vorgegeben ist.
Parlamentarische Weiterentwicklung
Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag beraten. Dabei können Fraktionen, wie die AfD, die im Zuge einer Kleinen Anfrage nach dem 45‑Prozent‑Ziel gefragt hat, Änderungsanträge einbringen.
Ausblick
Die weitere Diskussion im Parlament wird entscheiden, ob künftig verbindliche Einsparvorgaben für die Industrie eingeführt werden oder ob die aktuelle Vorgehensweise beibehalten bleibt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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