Bundeskanzleramt beantwortet Anfrage zur Verpflegung bei Treffen mit Verfassungsrichtern
Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur Speise- und Getränkewahl bei einem gemeinsamen Abendessen mit Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts geantwortet. In der Antwort vom 21. Juli 2025 wird mitgeteilt, dass die Mahlzeit im Bundeskanzleramt serviert wurde.
Details zum Menü
Als Vorspeise wurde ein Salat aus roten Beten, Feldsalat, Granatapfel und Ziegenfrischkäse gereicht. Die Hauptspeise bestand wahlweise aus geschmortem Sellerie mit Brezelknödeln oder gebratenen Hirschkalbrücken, jeweils begleitet von Rosenkohl und Kräutersaitlingen. Zum Abschluss gab es eine Feigentarte sowie eine Weinbegleitung und eine Auswahl an Getränken.
Hintergrund der Anfrage
Die Abgeordneten der AfD-Fraktion stellten die Frage nach dem Menü, nachdem am 9. Oktober 2025 ein Treffen zwischen der Bundesregierung und den Bundesverfassungsrichtern im Bundeskanzleramt stattgefunden hatte. Die Anfrage wurde unter den Aktenzeichen 21/2927 und 21/3278 gestellt.
Dokumentationspflicht von Reden
Innenminister Dobrindt habe einen Impulsvortrag gehalten, dessen Inhalt jedoch nicht dokumentiert worden sei. Die Regierung betont, dass es keine Verwaltungsvorschriften gebe, die einen Behördenleiter verpflichten, seine Äußerungen und Reden zu dokumentieren.
Rechtlicher Hinweis
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass keine rechtliche Verpflichtung zur Offenlegung der genauen Inhalte der Impulsvorträge der Bundesverfassungsrichter Radtke und Langenfeld besteht. Die Auskunft beschränkt sich auf die genannten Menüinformationen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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