Bundeskriminalamt meldet 200.000 Personen in Clankriminalität – AfD stellt Kleine Anfrage
Kernergebnis der Anfrage
Das Bundeskriminalamt teilte mit, dass die Polizeibehörde von Niedersachsen im Juni 2017 Kenntnis darüber erlangt habe, dass rund 200.000 Personen in Deutschland einer Clankriminalität zugeordnet werden könnten. Die AfD‑Fraktion hat daraufhin die Kleine Anfrage 21/3379 an die Bundesregierung gerichtet, um weiterführende Informationen zu erhalten.
Erkenntnisse der Landesbehörden
Das Landeskriminalamt Nordrhein‑Westfalen veröffentlichte ein Lagebild für das Jahr 2023, in dem insgesamt 118 Clans identifiziert wurden. Diese Zahl liefert ein aktuelles Bild der strukturierten Kriminalität auf Länderebene.
Zielsetzung der Anfrage
Die Abgeordneten erkundigen sich nach den Herkunftsländern der betroffenen Clans, nach deren durchschnittlicher Größe sowie nach den konkreten Maßnahmen, die die Polizei gegen diese kriminellen Strukturen ergreift. Damit soll ein umfassendes Bild der Lage entstehen.
Bedeutung für die innere Sicherheit
Clankriminalität wird häufig als besonders schwer zu durchdringende Form organisierter Kriminalität beschrieben, weil familiäre oder clanbasierte Bindungen die Aufdeckung erschweren. Die gewonnenen Daten könnten daher für die Planung von Polizeieinsätzen und Präventionsprogrammen relevant sein.
Erwartete Auskünfte der Bundesregierung
Die Bundesregierung wird gebeten, Auskünfte über bestehende Polizeistrategien, spezialisierte Einsatzkräfte und mögliche Kooperationen zwischen Bund und Ländern zu geben. Diese Informationen sollen Aufschluss darüber geben, wie die Behörden mit den identifizierten Clans umgehen.
Politische Einordnung
Die Initiative stammt von der AfD‑Fraktion, die damit die Aufmerksamkeit des Parlaments auf das Thema lenken möchte. Andere Fraktionen haben bislang keine Gegenstimmen zu dieser Anfrage veröffentlicht.
Ausblick
Die im Rahmen der Anfrage erhaltenen Daten könnten künftig die Ressourcenallokation der Sicherheitsbehörden beeinflussen und zu einer Anpassung gesetzlicher Rahmenbedingungen führen.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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