Die Bundesländer haben im Rahmen der Beratung des geplanten Unternehmensstatistikreformgesetzes gefordert, dass neben den Daten der Bundesagentur für Arbeit auch die Informationen des Unternehmensregisters systematisch berücksichtigt werden.
Hintergrund
Der Gesetzentwurf (21/6586) der Bundesregierung wurde dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt (21/7559). In seiner Unterrichtung weist der Bundesrat darauf hin, dass die aktuelle Regelung die Datenverfügbarkeit und die Testfähigkeit des neuen Statistiksystems einschränken könnte.
Begründung der Länder
Nach Angaben der Länderkammer würden ohne die Unternehmensregisterdaten wesentliche statistische Grundlagen fehlen, was die Aussagekraft und die Praxistauglichkeit des Systems mindern würde. Die Einbeziehung solle daher die Qualität der Erhebungen erhöhen.
Gegenargumente
Einige Vertreter betonen, dass die Daten aus dem Transparenzregister für die geplante Statistik entbehrlich seien und keine zusätzliche Relevanz für die Zielsetzung des Gesetzes hätten.
Stellungnahme der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung signalisiert, dem Vorschlag des Bundesrates zuzustimmen und die Einbindung der Unternehmensregisterdaten in das Reformgesetz zu prüfen.
Weiteres Verfahren
Der Gesetzentwurf wird nun im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsprozesses sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag diskutiert, wobei die endgültige Entscheidung über die Datenintegration noch aussteht.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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