Am 8. Juni 2026 erklärte Parlamentarischer Staatssekretär Kerstin Griese (SPD) im Petitionsausschuss des Bundestages, dass im laufenden Dialogprozess zur Eingliederungshilfe keine Leistungseinschränkungen für Menschen mit Behinderung vorgesehen seien. Der Schwerpunkt liege stattdessen auf der Reduktion von Bürokratie und der Effizienzsteigerung von Prozessen.
Hintergrund der Petition
Der Verein Lebenshilfe reichte eine Petition ein, die von Ulla Schmidt, ehemaliger Bundesgesundheitsminister, unterstützt wurde. In der Petition, die 181.269 Mal unterzeichnet war, wurde die Befürchtung geäußert, dass angesichts der angespannten Finanzlage vieler Kommunen Kürzungen bei der Eingliederungshilfe drohen könnten.
Reaktion der Bundesregierung
Staatssekretär Griese wies die Sorge zurück und betonte, dass die Eingliederungshilfe eine unverzichtbare Unterstützung im Alltag sei – von Assistenz beim Wohnen bis hin zur Schulbegleitung. Sie erklärte, dass Reformen notwendig seien, jedoch nicht zulasten der Rechte von Menschen mit Behinderung.
Vorgeschlagene Reformen
Im Rahmen des Dialogs wurden mehrere Verbesserungsansätze diskutiert: bundesweite Bedarfsermittlungen, Digitalisierung von Antragsverfahren, Verlängerung von Bewilligungszeiträumen sowie ein „Pooling“ von Leistungen, das bei Bedarf gemeinschaftlich genutzt werden könne, ohne individuelle Bedarfe zu beeinträchtigen.
Finanzielle Lage der Kommunen
Die Diskussion sei durch den langjährigen finanziellen Druck auf die Kommunen geprägt. Leere Kassen zwingten die Kommunen, nach Einsparmöglichkeiten zu suchen, was jedoch nicht mit Kürzungen bei der Eingliederungshilfe vereinbar sei, so Griese.
Ausblick und nächste Schritte
Griese kündigte an, die Ergebnisse des Dialogprozesses innerhalb der nächsten zwei Wochen zu veröffentlichen. Sie betonte, dass die Kommunen weiterhin aktiv in die Lösungsfindung eingebunden seien und dass Kürzungen der Eingliederungshilfe nicht als Sanierungsinstrument für Kommunalfinanzen dienen könnten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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