Gesamtetat und Eigenmittel
Der Etat für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wurde in der ersten Lesung am 10. September 2026 vorgestellt. Der Einzelplan 07 des Bundeshaushalts 2027 sieht Ausgaben von 1,2 Milliarden Euro vor, identisch mit dem Vorjahr. Bundesminister Dr. Stefanie Hubig (SPD) rechnet mit Einnahmen von 758,8 Millionen Euro, wodurch das Ministerium rund zwei Drittel seiner Ausgaben selbst finanziert.
Personalkosten
Der größte Kostenblock entfällt auf das Personal. Für das Jahr 2027 sind 744,8 Millionen Euro vorgesehen, das entspricht einer Erhöhung um 55,1 Millionen Euro gegenüber 2026.
Verwaltungsausgaben
Die sächlichen Verwaltungsausgaben sollen auf 258,8 Millionen Euro sinken, was einer Reduktion um 52,9 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Verbraucherpolitik
Im Kapitel „Verbraucherpolitik“ (0701) sind 40,6 Millionen Euro geplant, 374 tausend Euro weniger als 2026. Davon entfallen rund 26,2 Millionen Euro auf Zuschüsse an den Verbraucherzentrale Bundesverband. Für Informationsangebote für Verbraucher sind 6,9 Millionen Euro vorgesehen, das sind 138 tausend Euro mehr als im Vorjahr.
Digitalisierung der Justiz
Die im Vorjahr mit 50 Millionen Euro veranschlagte Digitalisierungsinitiative wird im Einzelplan 2027 nicht mehr aufgeführt. Stattdessen fließen 70 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ in die Digitalisierung der Justiz, mit gleichen Beträgen für die Jahre 2028 und 2029 als Verpflichtungsermächtigungen.
Weitere Fachbereiche
Das Deutsche Patent- und Markenamt erhält 320,8 Millionen Euro, ein Anstieg um 16,4 Millionen Euro, wobei die Personalausgaben um 18,2 Millionen Euro auf 221,2 Millionen Euro steigen. Das Bundesamt für Justiz wird mit 151,4 Millionen Euro ausgestattet, 12,2 Millionen Euro mehr, hauptsächlich wegen höherer Personalkosten. Der Bundesgerichtshof erhält 78,6 Millionen Euro, ein Plus von fünf Millionen Euro, während der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ein Budget von 75 Millionen Euro hat, das um 10,8 Millionen Euro gegenüber 2026 gesenkt wurde.
Erstattungen und Zuweisungen
Die Zuweisungen an den Versorgungsfonds steigen um 13 Millionen Euro auf 80,7 Millionen Euro. Verwaltungskostenerstattungen an die Länder werden von 39 Millionen Euro auf 27,6 Millionen Euro reduziert, was laut Entwurf einer Anpassung an den prognostizierten Bedarf geschuldet ist.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung