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Bundesministerium der Verteidigung richtet 136 Inklusionsdienstposten für schwerbehinderte Beschäftigte ein
AI GENERATED 13.10.2026 15:45 Sicherheit, Verteidigung und Ordnung

Bundesministerium der Verteidigung richtet 136 Inklusionsdienstposten für schwerbehinderte Beschäftigte ein

Einrichtung der InklusionsdienstpostenDas Bundesministerium der Verteidigung hat im Geschäftsbereich 136 Inklusionsdienstposten für schwerbehinderte Beschäftigte und Soldaten eingerichtet. Die Maßnahme wurde in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der…

Einrichtung der Inklusionsdienstposten

Das Bundesministerium der Verteidigung hat im Geschäftsbereich 136 Inklusionsdienstposten für schwerbehinderte Beschäftigte und Soldaten eingerichtet. Die Maßnahme wurde in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion bekanntgegeben.

Zahl der Posten

Von den insgesamt eingerichteten Stellen entfallen 120 auf schwerbehinderte Zivilbeschäftigte und 16 auf schwerbehinderte Soldaten. Damit soll eine gezielte Unterstützung für diese Personengruppen gewährleistet werden.

Bedingungen und Ablauf

Die Inklusionsdienstposten werden außerhalb der Soll‑Organisation angelegt und sind personengebunden. Erscheint der betreffende Beschäftigte nicht mehr im Geschäftsbereich des Ministeriums, entfällt der entsprechende Dienstposten automatisch.

Übernahme von Einsatzgeschädigten

Bisher wurden 30 einsatzgeschädigte Soldaten in ein Beamtenverhältnis und drei weitere in ein Arbeitnehmerverhältnis übernommen. Diese Zahlen verdeutlichen die bisherige Umsetzung der Regelungen.

Regierungsstatement

Die Regierung betont, dass die optimale Versorgung von einsatzgeschädigten Bundeswehrangehörigen ein besonderes Anliegen des Ministeriums sei. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, werden die bestehenden Regelwerke beständig geprüft und weiterentwickelt.

Hintergrund der Anfrage

Die Informationen stammen aus einer Antwort (21/8454) des Ministeriums auf die Kleine Anfrage (21/8142) der AfD‑Fraktion. Die Antwort wurde am 13.10.2026 veröffentlicht.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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