Deutschland: Bundesministerium für Verkehr plant neue Regelung für Ausbildungsabgabe der Seelotsen
Kernthema
Das Bundesministerium für Verkehr will künftig per Rechtsverordnung das Verfahren und die Höhe der Ausbildungsabgabe für die Aus‑ und Fortbildung von Seelotsen festlegen. Der Gesetzentwurf wurde am Donnerstag vom Bundestag ohne Aussprache an den Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung weitergeleitet.
Vorherige Reformen
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes wurde bereits ein teilweise solidarisches Finanzierungssystem eingeführt, das ausgebildete Seelotsen verpflichtet, einen Teil ihres Lotsgeldes für die Ausbildung des Nachwuchses bereitzustellen. Die Lotsenbrüderschaften waren nach § 28 Absatz 1 Nummer 9 Buchstabe a und d des Seelotsgesetzes verpflichtet, diese Beträge einzubehalten und an die Bundeslotsenkammer abzuführen.
Probleme des bestehenden Systems
Die Bundesregierung führt an, dass das aktuelle System nicht von allen Beteiligten mitgetragen werde und die Finanzierung der Ausbildung gefährdet sei. Nach eigener Einschätzung sei das System in seiner jetzigen Ausgestaltung nicht funktionsfähig.
Geplanter Verfahrenswechsel
Der neue Entwurf sieht vor, dass das Bundesministerium für Verkehr das Verfahren und die Höhe der Ausbildungsabgabe künftig unmittelbar selbst regelt, anstatt die Selbstverwaltung der Brüderschaften zu belassen.
Begründung der Bundesregierung
Laut Begründung der Bundesregierung soll die zentrale Regelung durch das Ministerium die Finanzierungssicherheit der Seelotsenausbildung erhöhen und ein einheitliches Vorgehen ermöglichen.
Weiteres parlamentarisches Vorgehen
Der Gesetzentwurf wird nun im Verkehrsausschuss beraten, bevor er erneut im Plenum des Bundestages diskutiert wird. Ein abschließender Beschluss über die Verordnung ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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