Eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) um Auskunft zu einem am 12. August 2026 abgehaltenen Runden Tisch gebeten, bei dem Vertreter der Reisebranche zusammenkamen, um die außergerichtliche Streitbeilegung bei Pauschalreisen zu diskutieren.
Veranstaltung und Teilnehmende
Das Ministerium lud verschiedene Akteure der Reisebranche in seine Geschäftsräume ein, um Möglichkeiten zu erörtern, wie Streitigkeiten zwischen Reisenden und Anbietern künftig häufiger außergerichtlich gelöst werden können. Die Einladung erfolgte im Rahmen einer themenspezifischen Gesprächsrunde, die als Plattform für den Austausch von Praxis‑ und Rechtsfragen dienen sollte.
Anliegen der Fraktion
Die Fraktion fordert Klarheit über die inhaltliche Zielsetzung des Runden Tisches und will wissen, ob konkrete Maßnahmen aus den Gesprächen resultieren sollen. Darüber hinaus interessiert sie, ob die Einführung einer verpflichtenden Option zur außergerichtlichen Streitbeilegung für Pauschalreisen diskutiert wird.
Rechtlicher Kontext
Die außergerichtliche Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution, ADR) ist seit dem Inkrafttreten der EU‑Verbraucherrechterichtlinie ein wichtiges Instrument, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Im deutschen Recht wird die Möglichkeit zur ADR insbesondere bei Pauschalreisen durch das Pauschalreisegesetz unterstützt.
Erwartete Entwicklungen
Nach Angaben der Fraktion könnte eine verpflichtende ADR‑Option die Durchsetzung von Verbraucherrechten stärken, gleichzeitig jedoch zusätzliche administrative Anforderungen für Anbieter mit sich bringen. Die genaue Ausgestaltung bleibt jedoch offen, solange das Ministerium keine verbindlichen Beschlüsse veröffentlicht.
Antwort des Ministeriums
Ein Sprecher des BMJV hat bislang keine detaillierten Informationen zu geplanten Maßnahmen
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