Das Bundesministerium der Finanzen prüft derzeit die im Rahmen einer jährlichen Befragung übermittelten Daten zu Cum/Ex‑ und Cum/Cum‑Verdachtsfällen zum Stichtag 31. Dezember 2025. Die Befragung erfolgt seit mehreren Jahren, um potenzielle Missbrauchsfälle im Steuerbereich zu erfassen.
Hintergrund der Befragung
Finanzbehörden des Bundes und der Länder melden jedes Jahr die von ihnen identifizierten Cum/Ex‑ und Cum/Cum‑Gestaltungen. Ziel ist es, die Aufarbeitung dieser komplexen Transaktionen zu unterstützen und mögliche steuerliche Verluste zu begrenzen.
Aktueller Stand der PrĂĽfung
Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke befindet sich die Auswertung der Daten zum genannten Stichtag noch in der Prüfungsphase. Die Ministeriumsmitarbeiter prüfen die eingegangenen Meldungen auf Vollständigkeit und Plausibilität.
Weiteres Vorgehen
Nach Angaben des Ministeriums sollen die Ergebnisse nach Abschluss der Prüfung dem Parlament vorgelegt werden, um dort weitere Entscheidungen zu ermöglichen.
Vorjahreszahlen
In den Vorjahren wurden mehrere Tausend potenzielle Cum/Ex‑ und Cum/Cum‑Transaktionen gemeldet. Die exakte Zahl für das Prüfungsjahr 2025 wird erst nach Abschluss der Analyse veröffentlicht.
Parlamentarische Kontrolle
Die Befragung ist ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle. Abgeordnete nutzen solche Anfragen, um Transparenz über die Aufarbeitung von Steuerverdachtsfällen zu schaffen.
Ausblick
Weitere Details werden voraussichtlich im nächsten Sitzungsbericht des Bundestages veröffentlicht.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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