Hintergrund der gesetzlichen Regelungen
Die Presserechenklausel ist im § 30 Absatz 2b des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verankert und soll Verlagen ermöglichen, im Rahmen von Sanierungsfusionen und anderen strukturellen Maßnahmen zusammenzuarbeiten. Gleichzeitig bleibt das Kartellrecht in Bezug auf Preisabsprachen und redaktionelle Zusammenlegungen verbindlich.
Ergebnisse der Analyse
Der Bericht stellt fest, dass die erleichterten Kooperationsmöglichkeiten vor allem bei regionalen Tageszeitungen zu einer verstärkten Zusammenarbeit geführt haben. Die Analyse zeigt jedoch, dass eine quantitative Messung des Beitrags zur wirtschaftlichen Stabilität der Verlage schwierig bleibt, weil die Selbstveranlagung der Unternehmen bei der Prüfung der Kartellrechtskonformität eine zentrale Rolle spielt.
Regionale Kooperationen im Fokus
In den untersuchten Fällen haben Verlage vor allem im regional geprägten Bereich der Tageszeitungen gemeinsame Vertriebsstrukturen und redaktionelle Ressourcenteilungen etabliert. Diese Maßnahmen wurden laut Bericht als konform mit den kartellrechtlichen Vorgaben bewertet, solange keine Preisabsprache erfolgt ist.
Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen
Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass die erweiterten Spielräume zwar zu einer verbesserten Marktposition regionaler Verlage beigetragen haben, jedoch keine flächendeckende Stärkung der gesamten Presselandschaft nachweisbar ist. Die Unsicherheit bei der
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