Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat einen Bund‑Länder‑Arbeitskreis (BLAK GewHG) eingerichtet, um die Länder bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes zu begleiten. Gleichzeitig sollen die Länder im Zeitraum von 2027 bis 2036 voraussichtlich rund 2,6 Milliarden Euro an Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer erhalten.
Einrichtung des Arbeitskreises
Der Arbeitskreis wurde auf Fachebene geschaffen, um Informationen zu bündeln, eine einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten und den Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern zu erleichtern. Die Maßnahme beruht auf einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Nach Angaben der Bundesregierung ergeben sich aus dem Gewalthilfegesetz für die Länder zusätzliche Umsatzsteuereinnahmen in Höhe von etwa 2,6 Milliarden Euro. Die Auszahlung beginnt im Jahr 2030, nachdem die Länder dem Ministerium einen Bericht über ihre Ausgangsanalyse, Entwicklungsplanung, das Finanzierungskonzept sowie den Umsetzungsstand vorgelegt haben.
Berichtspflichten der Länder
Jeder betroffene Land muss dem Ministerium einen detaillierten Bericht ĂĽber die Analyse der Ausgangslage, die geplante Entwicklung, das Finanzierungskonzept und den aktuellen Stand der Umsetzung ĂĽbermitteln, bevor die Mehreinnahmen freigegeben werden.
Ziele und erwartete Effekte
Durch die zentrale Koordination sollen die Rechtsanwendung vereinheitlicht und die finanzielle Planungssicherheit für die Länder erhöht werden. Der Erfahrungsaustausch soll zudem bewährte Praktiken verbreiten und mögliche Hindernisse frühzeitig identifizieren.
Weiteres Vorgehen
Das Ministerium plant, den Arbeitskreis regelmäßig zu evaluieren und bei Bedarf weitere Unterstützungsmaßnahmen zu entwickeln. Die Bundesregierung betont, dass die enge Zusammenarbeit mit den Ländern ein zentrales Element der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes darstelle.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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