Am 24. Juni 2026 hat der Digitalausschuss des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf zur Schaffung von Erprobungsfreiräumen für Innovationen im Verwaltungs‑ und Wirtschaftsbereich verabschiedet. Der Entwurf, der künftig als „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Innovations‑ und Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Erprobungsfreiräume“ bezeichnet wird, erhielt die Stimmen der Koalitionsfraktionen Union und SPD, während die Linksfraktion dagegen stimmte und die Fraktionen von AfD und Grünen sich enthielten. Der Gesetzentwurf wird am Donnerstagabend im Plenum des Bundestages zur abschließenden Beratung gestellt.
Inhalt des Gesetzentwurfs
Der Entwurf sieht eine allgemeine Erprobungsklausel vor, die es ermöglichen soll, Maßnahmen zur Optimierung von Verwaltungs‑ und Genehmigungsverfahren, zur Senkung von Kosten sowie zur Digitalisierung vor Ort zu testen. Zusätzlich sind sechs fachspezifische Experimentierklauseln vorgesehen, etwa im Onlinezugangsgesetz für die Erprobung einer europäischen digitalen Brieftasche, im Jugendschutzgesetz für automatisierte Alterskennzeichen, sowie in den Bereichen Gesundheit, Registermodernisierung, Telekommunikation und Luftverkehr.
Stimmen der Fraktionen
Vertreter der Union betonten, der Leitgedanke sei „Ausprobieren statt Abwarten“ und heben die Stärkung des regulatorischen Lernens hervor. Ein Sprecher der SPD verwies auf die Ergebnisse einer Expertenanhörung Ende Mai, die in den Gesetzentwurf eingeflossen seien. Ein Vertreter der AfD lobte die Reduzierung von Missbrauchspotenzial, warnte jedoch vor Kompetenzgerangel und willkürlichen Entscheidungen. Die Grünen kritisierten, dass der Entwurf vor allem wirtschaftliche Aspekte fokussiere und einen breiteren Innovationsbegriff, insbesondere für ökologische und soziale Innovationen, vermisse. Die Linksfraktion lehnte die allgemeine Erprobungsklausel ab und forderte verpflichtende wissenschaftliche Methoden und externe Evaluationen für alle Projekte.
Erwartete Auswirkungen
Nach Angaben der Koalitionsfraktionen soll die Einführung von Erprobungsfreiräumen die Innovationsgeschwindigkeit erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken. Durch die Möglichkeit, erfolgreiche Maßnahmen bundesweit zu übernehmen, könnten Verwaltungsabläufe effizienter und kostengünstiger gestaltet werden.
Weiteres Verfahren
Der Gesetzentwurf wird am Donnerstagabend im Plenum des Bundestages diskutiert. Die AfD hat angekündigt, einen eigenen Änderungsantrag für die Abstimmung im Plenum einzubringen. Die Grünen planen, einen ergänzenden Entschließungsantrag zu einem breiteren Innovationsbegriff vorzulegen.
Hintergrund und Kontext
Der Gesetzentwurf befindet sich seit Ende Mai 2025 im parlamentarischen Verfahren und wurde im Zuge einer Expertenanhörung im Mai dieses Jahres weiterentwickelt. Ziel ist es, regulatorisches Lernen zu fördern und die Umsetzung von Innovationen aus Reallaboren in die Praxis zu beschleunigen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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