Deutschland: Bundespolizei nutzt Taschenlampen mit Stroboskopfunktion
Hintergrund der Anfrage
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Einsatz von Taschenlampen mit Stroboskopfunktion durch die Bundespolizei geantwortet. In der Antwort wird dargelegt, dass es sich bei den Geräten um handelsübliche Beleuchtungseinrichtungen handelt, die keiner besonderen gesetzlichen Regelung unterliegen.
Regulatorischer Status
Laut Angaben der Behörde werden die Geräte im Rahmen regulärer Ersatz- und Neubeschaffungen angeschafft. Seit 2021 erhalten Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei die Modelle mit Stroboskopfunktion als persönliche Ausrüstung.
EinfĂĽhrung und Ausstattung
Die Verteilung erfolgt vorrangig an Organisationseinheiten, deren Einsätze häufig bei Dunkelheit oder unter erschwerten Sichtbedingungen stattfinden. Damit soll die Einsatzfähigkeit unter schwierigen Lichtverhältnissen verbessert werden.
Einsatzzwecke
Die Stroboskopfunktion ermögliche, dass das Licht in kurzen Abständen flackere und so Aufmerksamkeit erzeuge. Die Behörde führt aus, dass dies dazu beitragen könne, Personen kurzfristig zu irritieren oder abzulenken und damit polizeiliche Maßnahmen unterstütze. Weiterhin wird betont, dass die Funktion ausschließlich polizeilichen Einsatzzwecken diene und nicht für andere Zwecke vorgesehen sei. Durch die Möglichkeit, das Licht zu modulieren, könne das Risiko für Einsatzkräfte reduziert werden.
Haushaltsrechtliche Einordnung
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Anschaffung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgt und dass keine gesonderte gesetzliche Regelung für die Stroboskopfunktion erforderlich sei. Kritiker der Fraktion Die Linke hatten zuvor befürchtet, dass das flackernde Licht Menschen stark blende. Die Behörde stellt jedoch klar, dass die Geräte im normalen Gebrauch keine gesundheitlichen Gefahren für die Allgemeinheit darstellen.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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