Die Bundespolizei hat im Mai 2025 am Flughafen München acht Personen die Ausreise nach Italien verweigert, darunter Mitglieder der Identitären Bewegung Deutschland (IBD). Daraus folgt, dass die Betroffenen nicht am Remigration‑Summit in Mailand teilnehmen konnten.
Im darauffolgenden Mai 2026 wurde einem Sprecher der IBD die Ausreise nach Portugal zum Remigration‑Summit in Porto ebenfalls verwehrt. Zusätzlich wurde damit die Teilnahme an der Veranstaltung in Portugal verhindert.
Die Vorgänge stehen im Fokus einer Kleinen Anfrage der AfD‑Fraktion, die unter dem Aktenzeichen 21/8422 im Bundestag eingereicht wurde. Die Fraktion verlangt Auskunft über die Hintergründe der Ausreiseverbote.
Fragen der AfD‑Fraktion
Die AfD‑Fraktion erkundigt sich, welche Stelle innerhalb der Bundesverwaltung die Anordnungen erteilt oder koordiniert hat und ob das Bundesinnenministerium in die Entscheidungen eingebunden war. Weiterhin wird nach den rechtlichen Grundlagen für die Verweigerungen gefragt.
Bekannte Angaben der Bundespolizei
Nach Angaben der Bundespolizeiinspektion München erfolgte die Verweigerung auf Grundlage von Sicherheitsüberlegungen, wobei die genauen Entscheidungswege nicht öffentlich gemacht wurden. Die Behörde betont, dass die Maßnahmen im Einklang mit den geltenden Vorschriften standen.
Reaktion des Bundesinnenministeriums
Das Bundesinnenministerium hat bislang keine offizielle Stellungnahme zu den Vorgängen veröffentlicht; Vertreter betonen jedoch die Zuständigkeit der Bundespolizei bei Ausreiseentscheidungen. Sie verweisen darauf, dass die Behörde eigenständig über Reisebeschränkungen entscheidet.
Einordnung durch Sicherheitsexperten
Beobachter aus dem Sicherheitsbereich weisen darauf hin, dass ähnliche Maßnahmen bei internationalen Veranstaltungen bereits in der Vergangenheit ergriffen wurden, ohne dass ein einheitlicher Rechtsrahmen vorliegt. Sie sehen die aktuelle Situation als Teil einer breiteren Praxis, bei der die Ausreise von Personen mit politisch motivierten Aktivitäten eingeschränkt wird.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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