Der Gesetzentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sieht vor, dass dem Amt des Bundespräsidenten und seinem Präsidialamt für das Jahr 2027 ein Etat von 70,4 Millionen Euro zugewiesen wird. Damit liegt der Ansatz im Einzelplan 01 des Regierungsentwurfs um rund drei Millionen Euro über dem Soll für 2026.
Personalausgaben
Die Personalausgaben sollen um 3,1 Millionen Euro auf 32,1 Millionen Euro steigen. Dieser Anstieg deckt höhere Gehalts- und Sozialkosten ab.
Verwaltung und Mieten
Für sächliche Verwaltungsausgaben sind knapp 32 Millionen Euro vorgesehen, was einem Plus von 133 000 Euro gegenüber 2026 entspricht. Darin enthalten sind 16,8 Millionen Euro für Mieten und Pachten, also 852 000 Euro mehr als im laufenden Jahr.
Investitionen und Sonderposten
Die Investitionsausgaben bleiben mit 2,1 Millionen Euro nahezu unverändert. Zusätzlich wird der Etat des Büros der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (0113) um 219 000 Euro auf 3,4 Millionen Euro erhöht.
Hintergrund und Veröffentlichung
Die Angaben stammen aus dem Dokument 21/7300, das den Einzelplan 01 des Bundeshaushalts 2027 enthält. Die Zahlen wurden am 17. August 2026 von der Pressestelle des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Nach Angaben des Bundestags stellt der leicht erhöhte Etat keine grundlegende Neuverteilung dar, sondern spiegelt erwartete Kostensteigerungen in Personal und Betrieb wider.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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