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Bundesrat beantragt Änderungen im Bundesbedarfsplangesetz zum Netzausbau
AI GENERATED 19.06.2026 12:35 Recht, Staat und Institutionen

Bundesrat beantragt Änderungen im Bundesbedarfsplangesetz zum Netzausbau

Am 19. Juni 2026 hat der Bundesrat eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes abgegeben. Der Entwurf sieht die Beschleunigung des Netzausbaus und die…

Am 19. Juni 2026 hat der Bundesrat eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes abgegeben. Der Entwurf sieht die Beschleunigung des Netzausbaus und die Integration erneuerbarer Energien vor und beinhaltet die Aufnahme von 45 neuen Netzausbauvorhaben.

Ziele des Bundesbedarfsplangesetzes

Das Gesetz soll den Ausbau von Hochspannungsleitungen vorantreiben und dabei von einer generellen Priorisierung von Erdkabeln abweichen. Stattdessen sollen kostengünstigere Freileitungen für Gleichstromtrassen stärker berücksichtigt werden, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen.

Kritik am Bau von Freileitungen im Küstenmeer

Der Bundesrat spricht sich gegen den Bau von Freileitungen im Küstenmeer aus. Er begründet dies damit, dass die Umsetzung „technisch nicht möglich“ sei und dass der Bau von Freileitungen vom Anlandungspunkt bis zum Konverterstandort angesichts der „massiven Anzahl von Offshore‑Netzanbindungssystemen“ zu erheblichen Akzeptanzproblemen führen könne. Die Bundesregierung prüft diesen Vorschlag.

Probleme bei Vorhaben Nummer 87

Bei dem Vorhaben Nummer 87, das den Ausbau der Höchstspannungsleitungen in Berlin (Drehstrom, Nennspannung 380 kV) betrifft, sieht der Bundesrat mehrere Unstimmigkeiten. Das Projekt besteht aus fünf Teilvorhaben, darunter zwei Freileitungsprojekte und drei Kabeltunnelprojekte. Zwei der drei erdverkabelten Teilvorhaben sind bereits als länderübergreifend und eilbedürftig gekennzeichnet, das dritte Teilvorhaben von Reuter nach Teufelsbruch fehlt hingegen im Gesetzentwurf und müsse daher im Planfeststellungsverfahren nach Landesrecht genehmigt werden.

Argumente der Bundesregierung

Die Bundesregierung widerspricht der Forderung, alle Teilvorhaben bei der Bundesnetzagentur zu bündeln. Sie argumentiert, dass die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur nur für die drei länderübergreifenden Maßnahmen von Brandenburg nach Berlin sinnvoll sei. Die beiden übrigen Teilvorhaben, einschließlich des Abschnitts Reuter‑Teufelsbruch, liegen vollständig in Berlin und sollen daher von den zuständigen Landesbehörden behandelt werden.

Weiteres Vorgehen

Der Bundesrat fordert, dass die Teilvorhaben aufgrund ihres gemeinsamen energiewirtschaftlichen Zwecks aus Effizienz‑ und Beschleunigungsgründen einheitlich von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Die Bundesregierung prüft die Vorbehalte des Bundesrates und wird im weiteren Gesetzgebungsprozess entsprechende Anpassungen diskutieren.

Bedeutung für den Netzausbau

Die Diskussion um das Bundesbedarfsplangesetz verdeutlicht die Spannungen zwischen föderaler Zuständigkeit und dem Ziel, den Netzausbau zügig voranzutreiben. Die endgültige Regelung wird Auswirkungen auf die Realisierung von Freileitungen, Kabeltunneln und die Integration von Offshore‑Windanlagen haben.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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