Deutschland: Bundesrat fordert Änderungen am Cybersicherheitsgesetz
In einer Stellungnahme hat die Länderkammer Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Cybersicherheit gefordert. Die Stellungnahme wurde in der 1067. Sitzung am 10. Juli 2026 beschlossen und liegt als Unterrichtung vor.
Hintergrund der Forderungen
Der Gesetzentwurf (21/6585) soll die digitale Infrastruktur vor Angriffen schützen und klare Meldepflichten für Unternehmen festlegen. Der Bundesrat sieht jedoch Risiken für die Belastbarkeit der betroffenen Unternehmen.
Kernpunkte der Änderungswünsche
Zu den wichtigsten Punkten zählen die Prüfung der Gesamtbelastung für Unternehmen, die Ausgestaltung verhältnismäßiger Bußgelder, das Vermeiden paralleler Melde‑ und Reportingpflichten in jedem Fall sowie eine klare Begrenzung der Weitergabe sensibler Daten. Weiterhin soll die Anforderung an Auskünfte gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik präzisiert und sichere Übertragungswege festgeschrieben werden.
Richterliche Anordnung für BKA‑Eingriffe
Der Bundesrat verlangt für Eingriffe des Bundeskriminalamtes in nicht‑private informationstechnische Systeme eine richterliche Anordnung, da private und gewerbliche Nutzungen häufig nicht eindeutig zu trennen seien.
Stellungnahme der Bundesregierung
Die Bundesregierung lehnt die meisten Forderungen weitgehend ab. Sie bewertet die Belastungen und den Sanktionsrahmen als angemessen und die Datenübermittlung als hinreichend begrenzt. Ein Überschneiden mit bestehenden Meldepflichten und zusätzliche bürokratische Aufwände werden nach ihrer Ansicht nicht erwartet. Gleichzeitig nimmt die Regierung den Hinweis auf unklare gerichtliche Zuständigkeiten bei zwei BKA‑Maßnahmen auf und plant, das Bundeskriminalamtgesetz im parlamentarischen Verfahren zu ergänzen.
Ausblick auf das weitere Verfahren
Im weiteren parlamentarischen Verfahren soll die geplante Ergänzung des Bundeskriminalamtgesetzes diskutiert werden. Die Diskussion wird voraussichtlich im nächsten Gesetzgebungsabschnitt fortgeführt, wobei die Positionen von Bundesrat und Bundesregierung weiterhin aufeinander treffen werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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