In Berlin hat die Länderkammer am 06.10.2026 eine Unterrichtung der Bundesregierung vorgelegt, in der sie Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf für das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze (Dokument‑Nummer 21/7865) fordert. Kernpunkt ist die Ausdehnung der Meldepflicht an die Markttransparenzstelle für Benzin und Diesel.
Erweiterung der Meldepflicht für Kraftstoffe
Der Bundesrat bittet darum, dass künftig die Markttransparenzstelle sämtliche Preisänderungen von Benzin und Diesel erfassen soll. Ziel sei eine zentrale Bündelung des Vollzugs des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes sowie die einheitliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.
Aufhebung der 12‑Uhr‑Regel
Weiterhin wird die Aufhebung der sogenannten 12‑Uhr‑Regel für Kraftstoffpreiserhöhungen gefordert. Der Bundesrat argumentiert, dass die Regel die Flexibilität der Preisgestaltung einschränke.
Prüfung einer vorübergehenden Energiesteuersenkung
Ein zusätzlicher Vorschlag sieht die Prüfung einer temporären Senkung der Energiesteuer vor, um die Belastung der Verbraucher zu reduzieren.
Anpassungen im Medienbereich bei Fusionen
Im Mediensektor fordert die Länderkammer, dass Rundfunk‑ und Presseunternehmen künftig gleich behandelt werden. Der vorgeschlagene Vierfache‑Umsatzfaktor soll die bisherige Regelung von acht Prozent für Rundfunkunternehmen ersetzen, die laut Bundesrat zu einer zu schnellen Erreichung der Fusionskontrollschwelle führe.
Reaktion der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat angekündigt, den Vorschlag zur Meldepflicht im Rahmen der geplanten Evaluierung des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes zu prüfen, lehnt jedoch die Änderungen im Medienbereich ab.
Ausblick
Der weitere Verlauf der Diskussion wird von den anstehenden Beratungen im Bundesrat und den Rückmeldungen der Bundesregierung abhängen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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