Deutschland: Bundesrat fordert Änderungen am Strom‑Versorgungs‑ und Kapazitätengesetz
Der Gesetzentwurf zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten sieht vor, dass neue Kraftwerke im Rahmen von Ausschreibungen gebaut und Betreiber für die Bereitstellung von Kapazität vergütet werden. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme Nachbesserungen gefordert.
Ausschreibungsmechanismus und VergĂĽtung
Nach dem Entwurf sollen Anbieter, die Kapazitäten bereitstellen, eine festgelegte Vergütung erhalten und sich verpflichten, ihre Anlagen bei Dunkelflauten betriebsbereit zu halten. Ziel sei es, langfristige Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Kritik an verbindlicher Netzanschlusszusage
Der Bundesrat kritisiert, dass die Vorgabe einer verbindlichen Zusage für einen Stromnetzanschluss eine unverhältnismäßig hohe Hürde für die Ausschreibung von Langzeitkapazitäten darstelle. Kleine, dezentrale Stromerzeuger würden dadurch gegenüber großen Energiekonzernen benachteiligt.
Kostendruck bei Gaskraftwerken
Weiterhin warnt die Länderkammer vor steigenden Kosten für den Neubau von Gaskraftwerken. Die stark gestiegenen Preise für Kraftwerke führe zu erheblichen Mehrkosten bei Bau, Betrieb und Wartung, weshalb auch kleine, dezentrale Anlagen berücksichtigt werden sollten.
Regionale Verteilung der neuen Kraftwerke
Die Länderkammer bemängelt, dass zwei Drittel der neuen Kraftwerke im Süden Deutschlands errichtet werden sollen – ein sogenannter „Südbonus“. Die Länder fordern, dass mindestens ein Drittel der auszuschreibenden Langzeitkapazitäten im restlichen Bundesgebiet, also im Norden und Osten, vorgesehen werden.
Reaktion der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung den Vorschlägen des Bundesrates nicht zugestimmt und hält an den ursprünglichen Regelungen des Entwurfs fest.
Ausblick
Die Differenzen zwischen Bundesrat und Bundesregierung könnten zu weiteren Verhandlungen führen, bevor das Gesetz endgültig beschlossen wird.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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