Gesetzesentwurf und vorgeschlagene Änderungen
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus wird vom Bundesrat mit konkreten Änderungswünschen versehen. In einer Unterrichtung vom 23.07.2026 schlägt die Länderkammer mehrere Anpassungen vor, die die Handlungsfähigkeit der Polizeibehörden der Länder verbessern sollen.
Kritik an Sicherungsanordnungsbefugnis
Nach Ansicht des Bundesrates greift die aktuelle Ausgestaltung der Sicherungsanordnungsbefugnis zu kurz, insbesondere im Hinblick auf vitale Gefahrenabwehrinteressen der Landespolizei. Der Bundesrat betont, dass eine erweiterte Befugnis erforderlich sei, um digitale Bedrohungen wirksam zu bekämpfen.
Prüfung weiterer Gesetzesanpassungen
Zusätzlich fordert der Bundesrat, zu prüfen, ob die geplante Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes eine parallele Anpassung des Bundesverfassungsschutzgesetzes nötig macht. Ziel sei eine einheitliche Rechtsgrundlage für alle beteiligten Sicherheitsbehörden.
Stellungnahme der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung eine Öffnungsklausel für Verfassungsschutzbehörden abgelehnt. Sie argumentiert, dass die bestehenden Regelungen ausreichend seien und
Ende der Uebertragung