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Bundesrat fordert Änderungen bei Frühstartrente
AI GENERATED 01.10.2026 17:55 Politik und Gesellschaft

Bundesrat fordert Änderungen bei Frühstartrente

Reaktion der BundesregierungDie Bundesregierung hat auf eine vom Bundesrat vorgelegte Stellungnahme reagiert und die geforderten Änderungen am Gesetzentwurf zur Einführung einer Frühstartrente geprüft. In der Gegenäußerung stimmt die…

Reaktion der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat auf eine vom Bundesrat vorgelegte Stellungnahme reagiert und die geforderten Änderungen am Gesetzentwurf zur Einführung einer Frühstartrente geprüft. In der Gegenäußerung stimmt die Regierung den Vorgaben des Bundesrates zu und kündigt an, die Vorschläge im Detail zu prüfen.

Steuerliche Behandlung privater Eigenbeiträge

Der Bundesrat verlangt, dass private Eigenbeiträge, die zusätzlich zu einem bereits bestehenden Frühstartrenten‑Vertrag in einen zweiten Vertrag eingezahlt werden, nicht steuerlich begünstigt werden. Ohne diese Anpassung könnten Eigenbeiträge von bis zu 6.840 Euro pro Vertrag jährlich steuerlich privilegiert sein, was bei zwei Verträgen zu einer Gesamtprivilegierung von bis zu 13.680 Euro führen würde.

Erleichterungen für Kinder ohne eigenen Vertrag

Ein weiterer Antrag des Bundesrates sieht vor, dass Kinder, deren Eltern keinen eigenen Frühstartrenten‑Vertrag abgeschlossen haben, von vereinfachten Übergängen in einen Standarddepot‑Vertrag in öffentlicher Trägerschaft profitieren sollen. Ab dem 18. Lebensjahr soll ein solcher Übergang nach dem Altersvorsorge‑Reformgesetz leichter möglich sein.

Informationsangebot für Betroffene

Der Bundesrat schlägt vor, den Betroffenen ein Angebot zum Abschluss eines Standarddepot‑Vertrags in öffentlicher Trägerschaft zu unterbreiten. Zusätzlich wird gefordert, dass Kinder, deren Mittel kollektiv angelegt werden, dreimal während der Frühstartrentenphase über die Entwicklung ihres Anteils informiert werden, um die finanzielle Bildung zu stärken.

Hinweis vor Verfall von Mitteln

Da in der kollektiven Anlageform geflossene Mittel bei Vollendung des 35. Lebensjahres verfallen, sofern sie nicht in einen individuellen Altersvorsorgevertrag überführt werden, soll die betroffene Person unmittelbar vor dem Verfall nochmals über das vorhandene Vermögen informiert werden. Dabei soll auf die Möglichkeit hingewiesen werden, das Vermögen in einen individuell geförderten Vertrag zu transferieren.

Weiteres Vorgehen

Die Bundesregierung hat zugesichert, die Vorschläge des Bundesrates im Zusammenhang mit der kollektiven Anlageform eingehend zu prüfen und entsprechende Anpassungen im Gesetzentwurf zu berücksichtigen. Der Gesetzgebungsprozess bleibt damit im Dialog zwischen Bund und Ländern.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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