Eine Unterrichtung des Bundesrates vom 12. Februar 2026 informiert über seine Kritik an einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) reformieren soll.
Kritik an der Regelung zur Unterkunftskosten‑Karenzzeit
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei Mietkosten, die das 1,5‑Fache der als angemessen geltenden Aufwendungen übersteigen, keine Karenzzeit für die Übernahme von Unterkunftskosten gilt. Der Bundesrat bemängelt, dass dadurch bereits ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs ein Teil der tatsächlichen Mietkosten nicht berücksichtigt wird, was nach seiner Einschätzung zu Mietschulden, Kündigungen und potenzieller Obdachlosigkeit führen kann.
Reaktion der Bundesregierung
In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung die vorgeschlagene Änderung der Karenzzeitregelung ab und hält an der ursprünglichen Formulierung fest.
Zielsetzungen des Gesetzentwurfs
Ungeachtet der Kontroverse unterstützt der Bundesrat die übergeordneten Ziele des Entwurfs, darunter die Stärkung der Vermittlung, die Erhöhung der Mitwirkungspflichten, die wirksamere Bekämpfung von Leistungsmissbrauch sowie die stärkere Ausrichtung auf bedarfsdeckende Erwerbsarbeit, um Fehlanreize zu reduzieren und die Arbeitsintegration zu fördern.
Finanzielle Entlastungsforderung
Der Bundesrat weist darauf hin, dass die im Entwurf genannten Minderausgaben von rund 20 Millionen Euro pro Jahr für die Kommunen keine ausreichende finanzielle Entlastung darstellen. Er fordert daher eine nachhaltige und dauerhafte Entlastung der Kommunen von finanziellen Verpflichtungen in diesem Bereich.
Weiteres Vorgehen
Der Bundesrat betont, dass er die Diskussion mit der Bundesregierung fortsetzen wird, um eine Lösung zu finden, die sowohl die sozialen Ziele des Gesetzentwurfs als auch die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen berücksichtigt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
