Kernpunkte der Stellungnahme
Eine Stellungnahme des Bundesrates (21/4090) zu dem Regierungsentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes (21/3546) liegt als Unterrichtung vor. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung, ein Bestandsmanagement für Wölfe im Jagdrecht zu etablieren, fordert jedoch umfangreiche Änderungen und Prüfungen.
Positive Bewertung
Der Bundesrat erkennt an, dass die Einbindung eines Wolf‑Bestandsmanagements dem Artenschutz und der nachhaltigen Jagdausübung dient. Diese Maßnahme wird als wichtiger Schritt zur Vereinbarkeit von Jagdinteressen und Naturschutz bewertet.
Kritische Anmerkungen
Gleichzeitig wird kritisiert, dass das Europarecht lediglich verlangt, dass ein Jagdsystem mit der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands vereinbar ist. Der Gesetzentwurf gehe darüber hinaus und setze zahlreiche Voraussetzungen im ungünstigen Erhaltungszustand sowie in der Schonzeit fest, die von den Landesbehörden aufwendig zu prüfen und nachzuweisen seien. Der Bundesrat sieht hierfür keine europarechtliche Notwendigkeit.
Forderungen an die Bundesregierung
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, inwieweit die Regelungen auf das europarechtliche Mindestmaß reduziert, weniger bürokratisch und damit für den Vollzug rechtssicherer gestaltet werden können. Insbesondere soll die ständige behördliche Pflicht zur Prüfung von Jagdbeschränkungen oder -verboten, die im Gesetzentwurf vorgesehen ist, überdacht werden, um Praxisunsicherheiten zu vermeiden.
Antwort der Bundesregierung
Die Bundesregierung erklärte, dass sie die erbetene Prüfung vornehmen werde. Damit signalisiert sie, die Bedenken des Bundesrates im Gesetzgebungsprozess zu berücksichtigen.
Verfahrensstand und Ausblick
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Nach Prüfung und eventueller Anpassung durch die Bundesregierung wird er erneut im Bundestag beraten. Die weitere Entwicklung hängt von den Ergebnissen der angekündigten Prüfung und den möglichen Änderungen ab.
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