Deutschland: Kritik des Bundesrates am Netzpaket
Der Gesetzentwurf zum Netzpaket, vorgestellt von der Bundesregierung, stößt auf Kritik seitens des Bundesrates. In einer Stellungnahme vom 02.10.2026 wird beanstandet, dass der Entwurf keine wirksamen Maßnahmen zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus enthielte und damit den Ausbau erneuerbarer Energien bremsen könne.
Kritik an den Ausbaumaßnahmen
Der Bundesrat bemängelt, dass die geplanten Vorgaben beim Stromnetzausbau, die Priorisierungsregeln und der sogenannte Redispatch‑Vorbehalt nicht ausreichen, um den erforderlichen Netzausbau zu gewährleisten. Laut der Länderkammer gehe es bei den vorgeschlagenen Maßnahmen eher um die zeitlich begrenzte Bewirtschaftung bestehender Engpässe, nicht um den langfristigen Ausbau.
Kapazitätslimitierte Netzgebiete
Die Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete soll Stromnetzbetreiber ermöglichen, Regionen mit dauerhaft überlasteten Netzen als „Engpassgebiete“ zu kennzeichnen. Dort könnten neue Großanlagen für Wind‑ und Solarenergie nur noch temporär reguliert werden. Der Bundesrat sieht darin ein zentrales Steuerungsinstrument, das jedoch nicht den notwendigen Ausbau ersetzen dürfe.
Folgen für Wind‑ und Solarprojekte
Durch die neue Regelung würden Großprojekte von Wind‑ und Solaranlagen im Wesentlichen keinen Anschlussanspruch mehr erhalten. Der bisherige gesetzliche Vorrang, dass jede erneuerbare Energieanlage sofort und bedingungslos ans Netz angeschlossen werden muss, würde ausgesetzt.
Redispatch‑Vorbehalt und Ertragssicherheit
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Anlagenbetreiber in ausgewiesenen Engpassgebieten nur noch dann einen Netzanschluss erhalten, wenn sie bei netzbedingten Abregelungen auf Entschädigungen für bis zu 18‑20 % ihrer Jahresstromerzeugung verzichten. Bisher wurde der entgangene Stromgewinn vom Staat über die Netzentgelte vollständig erstattet. Der Bundesrat warnt, dass diese Vorgabe die Ertragssicherheit und die Investitionsplanung der Betreiber stark beeinträchtigen könne.
Regierungsreaktion
In einer Gegenäußerung weist die Bundesregierung die Vorschläge der Länder zurück und hält an den geplanten Regelungen fest. Damit bleibt die Diskussion über die Ausgestaltung des Netzpakets offen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung