Kernkritik des Bundesrats
Der Bundesrat äußert Bedenken gegenüber dem geplanten Wegfall der 65‑Prozent‑Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Nach Angaben der Länderkammer stellt diese Änderung einen Rückschritt bei den Klimazielen dar.
Änderungen im Gebäudemodernisierungsgesetz
Das GModG sieht die Streichung des Paragraphen 72 im Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. Damit entfällt das bisherige Betriebsverbot und die pauschale 30‑jährige Austauschpflicht für ältere Öl‑ und Gasheizkessel, wodurch ein Weiterbetrieb fossiler Heizungen nach 2045 möglich werden könnte.
Bedenken der Bundesländer
Die Bundesländer warnen vor einer Verlangsamung der Wärmewende und einer erhöhten Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen wie Öl und Erdgas. Sie sehen die Gefahr, dass die angestrebten Klimaziele nicht erreicht werden.
Biomethan und Biogas
Nach Angaben der Länderkammer stehen Biomethan und Biogas derzeit nicht in ausreichenden Mengen zur Verfügung. Zusätzlich bestehen erhebliche Unsicherheiten bei den Preisen, was die Heizkosten für Verbraucher stark erhöhen könnte.
Fortbestand fossiler Heizungen
Durch die geplante Regelung könnten nach 2045 weiterhin fossile Heizungen betrieben werden, obwohl die Energiepolitik langfristig auf erneuerbare Wärmequellen ausgerichtet ist.
Reaktion der Bundesregierung
In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung die Vorschläge der Länder ab und hält an den geplanten Änderungen des GModG fest.
Weiteres Vorgehen
Der Bundesrat plant, die Diskussionen mit der Bundesregierung fortzusetzen, um mögliche Anpassungen zu prüfen und die Auswirkungen auf die Klimaziele zu bewerten.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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