Interoperabilität der IT‑Systeme
Die Bundesregierung plant im Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung, dass die IT‑Systeme der Bundesagentur für Arbeit (BA) so gestaltet werden, dass sie mit den Fachanwendungen kommunaler Behörden und weiterer Dienstleister, etwa Trägern von Arbeitsmarktdienstleistungen, kompatibel sind.
Kritik an bestehenden Weiterbildungsregelungen
Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass aktuelle Förderbedingungen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) für die Weiterbildung von Beschäftigten und für kleine sowie mittlere Unternehmen hohe Hürden schaffen. Insbesondere die Vorgabe, dass geförderte Weiterbildungen mindestens 120 Stunden umfassen müssen, erschwere die Inanspruchnahme für Unternehmen, die ihre Beschäftigten nicht über solch lange Zeiträume entbehren können.
Bedarf an kürzeren Qualifizierungsmaßnahmen
Der Rat betont, dass der zunehmende Fachkräftemangel die Problematik weiter verschärfe. Viele Unternehmen benötigten kürzere Qualifizierungen, die besser zu den betrieblichen Erfordernissen passen.
Vorschlag zur Reduzierung der Mindestdauer
Aus diesem Grund fordert der Bundesrat, den geforderten Mindestumfang förderfähiger Weiterbildungsmaßnahmen von 120 Stunden auf 90 Stunden zu senken. Durch die Anpassung solle ein breiteres Spektrum an Qualifizierungsmaßnahmen finanziell unterstützt werden und mehr Unternehmen vom Qualifizierungschancengesetz profitieren.
Finanzierung der zusätzlichen Kosten
Der Bundesrat verlangt zudem, dass die durch das Gesetz entstehenden Mehrkosten nicht ausschließlich aus den Beitragsmitteln der BA, sondern aus allgemeinen Haushaltsmitteln des Bundes getragen werden.
Verfahrensstand des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf (21/7870) liegt der Bundesregierung vor und wird nun als Unterrichtung (21/8301) gemäß parlamentarischer Vorgehensweise behandelt.
Veröffentlichung der Stellungnahme
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde am 1. Oktober 2026 vom Pressedienst des Bundesrates (hib/CHE) veröffentlicht.
Redaktionelle Hinweise
Der Bericht wurde von der Redaktion des Parlamentsnachrichtendienstes des Deutschen Bundestages erstellt.
[Lizenzangabe]: ‚Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland)‘
[Zusatz]: “
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