Der Gesetzentwurf zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung wurde am 22.06.2026 sowohl vom Bundesrat als auch von der Bundesregierung kommentiert. In der Unterrichtung des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung werden die vorgesehenen Änderungen an mehreren Rechtsgrundlagen sowie die angestrebten Effekte für Passagiere an Flugplätzen dargelegt.
Ziel des Gesetzentwurfs
Der Entwurf sieht vor, die Abläufe an Flughäfen durch digitale Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Auf freiwilliger Basis sollen Passagiere ihre Identität und Reisedaten elektronisch übermitteln können, wodurch die Nutzung gefälschter Pass‑ und Ausweisdokumente erschwert werden soll. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit zur herkömmlichen Fluggastabfertigung erhalten.
Rechtliche Anpassungen
Zur Umsetzung sind Änderungen im Luftverkehrsgesetz (LuftVG), Passgesetz (PassG), Personalausweisgesetz (PAuswG), Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und im Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) vorgesehen. Diese Anpassungen sollen eine sichere, datenschutzfreundliche und freiwillige Datenverarbeitung im Rahmen europarechtlicher Vorgaben ermöglichen.
Bedenken des Bundesrates
Der Bundesrat fordert im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Prüfung und den Abbau datenschutzrechtlicher Redundanzen, insbesondere im Hinblick auf die Verarbeitung von Daten nach § 19e Absatz 3 und 4 LuftVG‑E. Zudem wird um Klärung der Gesetzgebungskompetenz für Schweizer und EWR‑Reisedokumente gebeten.
Reaktion der Bundesregierung
Die Bundesregierung kündigt an, den datenschutzrechtlichen Punkt zu prüfen und im weiteren Verfahren zu präzisieren. Auch die Frage der Gesetzgebungskompetenz soll im Verlauf des Gesetzgebungsprozesses genauer definiert werden.
Der Gesetzentwurf wird nun im regulären Gesetzgebungsverfahren weiter bearbeitet, wobei weitere Stellungnahmen von betroffenen Behörden und Interessengruppen erwartet werden.
Die Digitalisierung der Fluggastabfertigung reiht sich in breitere Bestrebungen ein, den Luftverkehr effizienter zu gestalten und gleichzeitig Sicherheitsstandards zu erhöhen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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