Ein von der Bundesregierung vorgestellter Gesetzentwurf zum Hochseeschutz bildet die Grundlage für die aktuelle Stellungnahme der Länderkammer, in der die geplante Ratifikation des UN‑Hochseeschutzabkommens begrüßt wird. Die Unterrichtung (21/4085) wurde am 12.02.2026 veröffentlicht.
Hintergrund des Abkommens
Das UN‑Hochseeschutzabkommen zielt darauf ab, im Rahmen der UN‑Biodiversitätskonvention bis zu 30 Prozent der Weltmeere durch gebietsspezifische Managementmaßnahmen zu schützen. Die Umsetzung soll über die Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf hoher See erfolgen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat betont, dass das Übereinkommen und die dazu vorgesehene Gesetzesregelung (Entwurf 21/3543) „eine reale Chance“ bieten, das Ziel der Biodiversitätskonvention zu erreichen. In seiner Stellungnahme wird die Bedeutung einer schnellen und effektiven Umsetzung hervorgehoben.
Forderungen an die Bundesregierung
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich international für die Einrichtung von Hochsee‑Schutzgebieten einzusetzen und die Ratifikation des Abkommens aktiv zu unterstützen. Gleichzeitig wird um eine zügige Verabschiedung des Hochseeschutzgesetzes gebeten.
Reaktion der Bundesregierung
In einer Gegenäußerung erklärt die Bundesregierung, dass sie bestrebt sei, „schnell und effektiv“ auf das UN‑Hochseeschutzabkommen zu reagieren und die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen.
Ausblick
Die weitere Diskussion im Parlament wird voraussichtlich im kommenden Monat fortgeführt, wobei sowohl die gesetzgeberische Umsetzung als auch die internationale Koordination im Fokus stehen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
