Bundesrat verzichtet auf Einwände zum Daten‑Governance‑Gesetz
Der Gesetzentwurf zur Durchführung der EU‑Verordnung über europäische Daten‑Governance (Daten‑Governance‑Gesetz, DGG) hat am 3. Februar 2026 keine Einwände vom Bundesrat erhalten.
Hintergrund des Gesetzentwurfs
Das DGG (Aktenzeichen 21/3544) setzt die Vorgaben einer EU‑Verordnung um, die die einheitliche Regelung von Datenflüssen und -nutzung innerhalb des Binnenmarktes zum Ziel hat.
Verfahren im Bundesrat
Laut einer Unterrichtung der Bundesregierung (Aktenzeichen 21/3946) hat der Bundesrat den Gesetzentwurf geprüft und ausdrücklich erklärt, dass er keine Einwände erhebt.
Nächste Schritte im Gesetzgebungsprozess
Nach dem Verzicht auf Einwände wird der Gesetzentwurf wieder an den Bundestag zurückgeleitet, wo er im Rahmen der regulären Lesungen weiterbearbeitet wird.
Bedeutung für die digitale Staatsmodernisierung
Das Gesetz soll die Daten‑Governance in Deutschland vereinheitlichen und damit die digitale Infrastruktur sowie die Wirtschaftskraft stärken.
Politische Reaktionen
Vertreter der Bundesregierung betonen, dass das DGG ein wichtiger Baustein für die europäische Datenstrategie sei, während einzelne Abgeordnete die Notwendigkeit einer genauen Prüfung von Datenschutzaspekten hervorheben.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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